Residenz-Gruppe/Orpea

Gericht weist Arbeitgeber zurück

Betriebsrat der Residenz-Gruppe gewinnt vor Gericht
28.04.2021
Gericht weist Arbeitgeber zurück Betriebsrat der Residenz-Gruppe gewinnt vor Gericht


Heute hat die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven entschieden:

  • Die Anträge des Arbeitgebers auf Zustimmung zur fristlosen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Nicole Meyer und ihrer Stellvertreterin Monika Sonntag wurden abgewiesen.
  • Die Anträge des Arbeitgebers auf Ausschluss der beiden Betriebsrätinnen aus dem Betriebsrat wurden zurückgewiesen.
  • Dem Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung des 15-köpfigen Betriebsrats wurde nicht stattgegeben.

Die gerichtliche Niederlage des Arbeitgebers erfolgte damit auf ganzer Linie.

„Der monatelang vorbereitete und durchgeführte Anschlag auf die Betriebliche Interessenvertretung fand endlich die passende Antwort vor Gericht“, freut sich die ver.di-Gewerkschaftssekretärin Kerstin Bringmann.

Das Vorgehen des französischen Orpea-Konzerns und seiner Tochter, der Senioren Wohnpark Weser GmbH, hatte weit über die Grenzen Bremens und Niedersachsen hinaus große Empörung und Solidarität ausgelöst. Diese Solidarität war für die betroffenen Kolleginnen und den Betriebsrat eine entscheidende Stütze. Die solidarische Initiative der Bremer Landesregierung und persönlich des Bremer Bürgermeisters half, Hausverbot, Gehaltskürzung und die Ausspähung von Betriebsratshandy und Laptop zu überstehen und den Mut nicht zu verlieren. Die Betriebsratsvorsitzende Nicole Meyer ist erleichtert: „Ohne Unterstützung hätten wir das nicht durchgestanden. Wir waren und sind nicht allein, wir haben eine solidarische Gewerkschaft und einen hervorragenden Rechtanwalt an unserer Seite.“

Wird der Arbeitgeber nach dieser Gerichtsentscheidung nun innehalten und den einzig richtigen Schluss ziehen? So geht es nicht weiter!
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten vor.

Der Betriebsrat wird dazu seine Hand reichen. Weil nur das im Interesse der Belegschaft und des Unternehmens ist.

„Es ist noch so viel zu tun, gerade in der Pflege. Die Angriffe auf die Mitbestimmung und die Betriebsräte sind die denkbar falsche Antwort“, meint der Rechtsanwalt Michael Nacken, der die Arbeitnehmerseite vor Gericht vertreten hat.