Justiz

Justizvollzugszulage steigt auf 180 Euro pro Monat

24.05.2023

15. Mai 2023

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Beschlussvorlage für den Nachtragshaushalt 2023 die Erhöhung der Einsatzdienstzulage beschlossen. Ab dem 1. Juli 2023 soll sie auf 180 € pro Monat steigen, im Ländervergleich zahlt Niedersachsen dann die höchste Justizvollzugszulage.
Die Justizvollzugszulage beträgt derzeit noch 127,38 €/Monat in Niedersachsen. Die Ruhegehaltsfähigkeit wurde bereits 2008 für die Besoldungsgruppen ab A9 und ab 2011 für alle Besoldungsgruppen gestrichen.
Bereits seit Jahren haben wir als ver.di versucht, diese Zulage zu erhöhen und wieder ruhegehaltfähig zu machen. Wir haben uns immer wieder für unsere Forderungen eingesetzt und mit der Landespolitik gesprochen, wie im Februartermin mit der Justizministerin und vieles mehr. Und nun zeigt unsere Gewerkschaftsarbeit Erfolg! Die Zulage wird auf 180 € erhöht und damit setzt sich Niedersachsen an die Spitze aller Bundesländer, was auch nicht so häufig vorkommt.

Gewerkschaftsarbeit und langer Atem zahlen sich aus!

In der Bewertung begrüßt Christian Thiel, ver.di-Gruppensprecher Justizvollzug: „Diese Erhöhung ist ein Schritt in die richtige Richtung, wir betrachten sie als Wertschätzung unserer Arbeit, allerdings kann das nur der erste Schritt sein, unsere Forderungen gehen weiter, insbesondere fordern wir nach wie vor die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit.“

Der Justizvollzug sieht sich seit Jahren u.a. mit zunehmenden Zahlen von Gefangenen mit Suchtproblematik und psychischen Auffälligkeiten konfrontiert. „Die Kolleginnen und Kollegen in diesen besonders belasteten Bereich im Justizvollzug, bei denen es leider auch vermehrt zu Übergriffen kommt, verdienen eine Anerkennung ihrer Arbeit, die sie tagtäglich für den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft leisten. Wenn der öffentliche Dienst weiter ein attraktiver Arbeitgeber bleiben will, müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen. Und dazu gehört auch die Bezahlung“, sagt Christian Thiel.

Nun kommt es darauf an, auch unsere weiteren Forderungen, insbesondere die Ruhegehaltsfähigkeit der Vollzugszulage, durchzusetzen. Die nächste Gelegenheit dazu haben wir bei der Haushaltsklausur der Landesregierung.
Übrigens: Für die Beamt*innen im Einsatzdienst von Feuerwehr und Polizei gilt diese Regelung auch.

ver.di, die Gewerkschaft im Justizvollzug
Kompetent und aktiv für euch vor Ort!