In der vierten Verhandlungsrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen gibt es eine Einigung. Ab März 2024 gibt es für die meisten über 11 Prozent mehr Geld. Bis dahin werden steuer- und abgabenfrei 3000 Euro gezahlt, als Einmalbetrag und in monatlichen Beträgen von 220 Euro netto.
Der Einsatz hat sich gelohnt: „Ohne den Druck durch unsere Mitglieder hätte es die nötige Bewegung in den Tarifverhandlungen nicht gegeben: Erst das große Engagement unserer Mitglieder und die Warnstreiks, an denen sich eine halbe Million Kolleg*innen in den Wochen vor der Schlichtung beteiligt haben, haben diese Einigung überhaupt möglich gemacht. Insbesondere die kommunalen Arbeitgeber waren wenig kompromissbereit“, sagte der ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführer Frank Werneke. Vorher hatte die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) der Tarifeinigung mit großer Mehrheit zugestimmt. In der darauffolgenden Mitgliederbefragung stimmten 66 % der Teilnehmenden für die Annahme des Ergebnisses.
Damit war fast alles in trockenen Tüchern, gäbe es da nicht den Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen, der im Bereich Nahverkehr aus der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen ausscheren wollte. Klares und wichtiges Signal der BTK öD: Wir lassen uns nicht spalten. Nun gibt es auch einen tragfähigen Kompromiss auch für die Kolleg*innen im sächsischen Nahverkehr.
An diesem – rechnerisch höchsten – Flächentarif-Abschluss gab es vor allem auf „sozialen“ Netzwerken Kritik. Allem voran hat das mit der Bewertung der Inflationsausgleichszahlung zu tun (1240,- Euro im Juni 2023, Juli 2023 bis Februar 2024 jeweils 220 Euro netto monatlich – bezogen auf Vollzeit). Einige Kritiker*innen bewerten den Zeitraum Januar 2023 bis Februar 2024 gänzlich als sog. Nullmonate. Ralf Krämer vom ver.di Bereich Wirtschaftspolitik schreibt dazu: „Diese Inflationsausgleichsprämie ist zwar nicht tabellenwirksam, bringt aber einen spürbaren Nettozuwachs gegenüber 2022 […] Weil alle Vollzeitbeschäftigten gleich viel bekommen, ist der prozentuale Zuwachs für niedrige Einkommen besonders hoch.“ (nachdenkseiten.de, 01.06.2023) In dem Beitrag geht Kollege Krämer auch auf einige schlichtweg falsche Berechnungen/ Behauptungen zum Abschluss ein. Lesenswert sind außerdem die häufig gestellten Fragen (FAQ) auf der Kampagnen-Homepage.
ver.di hatte und hat Kritik an der von der Bundesregierung geschaffenen Möglichkeit zur Lohnsteuer- und Sozialabgabenbefreiung der Inflationsausgleichsprämie und konzentriert sich konsequenterweise auf dauerhafte, tabellenwirksame Forderungen. Dennoch wirkt kurzfristig gezahltes Geld in Zeiten von Preissteigerungen vielerorts und finanzieller Nöte vieler Menschen attraktiv und arbeitgeberseitig werden Steuern und Abgaben gespart. Logischerweise machen Arbeitgeber und auch einige Beschäftigte sowie ihre Interessenvertretungen deshalb auf die Möglichkeit „Inflationsausgleichsprämie“ aufmerksam. Springender Punkt im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen ist die Frage, ob durch eine solche Prämie langfristig sinnvollere Entgelterhöhungen vermindert oder „nur“ verschoben werden. Beim Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst gibt langfristige, kräftige Entgelterhöhungen. Die Gehälter steigen per März 2024 um mindestens 8,15 % (in Entgeltgruppe E15Ü, Stufe 5; entspricht 648,58 €/ Monat) bis 16,87 % (in Gruppe E1 Stufe 2; entspricht 340,00 €/ Monat), weitere Details hier. Die unteren Entgeltgruppen, die von den aktuellen Preissteigerungen stärker betroffen sind, werden stärker angehoben als die oberen.