Rettungsdienst Nds.-Bremen

Wir beziehen Stellung!

Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz
03.05.2023
Notruf 112


Am 17. März 2022 hat sich der zuständige Ausschuss des Innenministeriums mit einer Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetztes befasst. Weder der dgb noch ver.di wurden um eine Stellungnahme gebeten. Wir haben trotzdem eine abgegeben!


Mit diesem neuen Gesetzentwurf wurden Ergänzungen vorgenommen hinsichtlich der Besetzung der unterschiedlichen Einsatzfahrzeuge:

  • Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeuges: 2 Personen, davon 1 Notarzt/-ärztin, 1 mind. Rettungsassistent*in
  • Besetzung Rettungswagen (RTW): 2 Personen, mind. 1 davon Notfallsanitäter*in (bzw. bis 31.12.2022 auch noch Rettungsassistent*in), die 2. Person ist nicht definiert
  • Besetzung Notfallkrankenwagen (NKTW): mind. 1 Rettungssanitäter*in plus (muss über Einsatzerfahrung verfügen)

Bereits im März 2021 haben wir uns zur Einführung einer weiteren Notfallkategorie (Notfallkrankenwagen) kritisch geäußert und auf die Gefährdung der Notfallversorgung insbesondere im ländlichen Raum hingewiesen.

Diese Kritik halten wir aufrecht.

Positiv an dieser aktuellen Änderung des Rettungsdienstgesetzes ist die Festlegung einer Mindestqualifikation des ärztlichen Personals.

Der Rettungsdienst steht insgesamt vor erheblichen Herausforderungen jetzt und in den nächsten Jahren. Die Träger, die beauftragten Hilfsorganisationen sowie die Kassen als Kostenträger suchen nach Lösungen, um die Herausforderungen zu bewältigen.

Wir sind der Auffassung, dass die Beschäftigten im Rettungsdienst mindestens ebenfalls Experten*innen für einen Wandel im Rettungsdienst sind und als solche gehört werden müssen.

Es wird Zeit, dass wir uns einbringen!

Eure Fachgruppe Rettungsdienst im ver.di Landesbezirk Niedersachsen - Bremen