„Die Zeit drängt. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats kommt am 10. April zusammen. Die Einführung der PPR 2.0, die zukünftig das Verhältnis von Pflegepersonalstärke zu Patient*innenzahl bedarfsgerecht regeln soll, gehört dann auf die Tagesordnung, sie muss ohne Abstriche beschlossen werden. Dafür machen wir Druck.“, so der Gewerkschaftssekretär Jörn Bracker.
„Seit über 10 Jahren kämpfen Krankenhausbeschäftigte mit ver.di für dieses Instrument. Nun liegt es endlich vor, ist schon im Klinikalltag erprobt worden, mit positivem Ausgang“, so Bracker weiter, „und nun bremsen einzelne Bundesländer die Einführung aus, auch Bremen könnte mit seinen Bedenken für weitere Verzögerungen sorgen.“
„Wenn Bremen nicht dafür stimmt“, so Olaf Bullert, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der GeNo, “verpassen wir eine große Chance, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Das können wir uns nicht leisten.“
„Wir brauchen dringend eine gute Regelung, die dafür sorgt, dass Arbeit im Krankenhaus attraktiver wird. Nur so können wir Menschen davon überzeugen, Pflegeberufe zu ergreifen“, ergänzt Petra Roselius, Fachkrankenpflegerin im OP des Klinikum Bremen Mitte, „wir sind, was das Verhältnis Pflegepersonal zu Patient*innenzahl angeht, Schlusslicht im internationalen Vergleich, kein Wunder, dass viele Kolleginnen aus dem Beruf aussteigen und junge Menschen diese Berufe gar nicht erst anstreben.“
„Wir haben jetzt die Gelegenheit, den Pflegenotstand in unserem Land zu bekämpfen. Dem Gesetz nicht zuzustimmen, wäre ein Schlag in das Gesicht der Pflegenden. Wir appellieren an das Land Bremen, jetzt die Verordnung ohne Abstriche auf den Weg zu bringen.“, betont Bracker.
Zum Hintergrund:
Nach langen Verhandlungen und einer praktischen Erprobungsphase, die wissenschaftlich begleitet wurde, versuchen nun einige Bundesländer, die PPR 2.0, also die gesetzliche Personalbemessung in Krankenhäusern, durch Änderungsanträge abzuschwächen oder sogar gänzlich auszubremsen. Die Einführung der gesetzlichen Personalbemessung ist seit langem überfällig. Statt sich jetzt auf der Zielgeraden durch Bedenken einer positiven Perspektive der Pflegekräfte in den Weg zu stellen, kann das Land Bremen sich im weiteren Prozess konstruktiv einbringen. Der Gesetzgeber hat die pflegewissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung bereits auf den Weg gebraucht. In diesem Rahmen werden Lösungen für die noch offenen Themen, wie den Qualifikationsmix oder bedarfsgerechte Besetzungsvorgaben für die Nachtschichten evidenzbasiert entwickelt.