Soziale Gleichstellung für Soloselbstständige? Nicht in Sichtweite!

25.06.2021
Solo-Selbstständige

Online-Diskussion mit Politikern zeigt:

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist auch für Soloselbstständige möglich – wenn die Politik es will.

Was können Solo-Selbstständige, gebeutelt durch die Folgen der Corona-Pandemie, von der Politik für ihre Zukunft erwarten? Wird es eine Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige geben, wie sieht es aus mit Mindesthonoraren?  Das haben wir von ver.di Niedersachen-Bremen Politiker:innen von SPD, Grüne, FDP und Linke in einer Online-Diskussion am 25. Mai gefragt. Von der CDU, die auch angefragt war, hatte niemand Zeit gefunden. Über 40 Teilnehmer:innen verfolgten die Diskussion und kommentierten die Aussagen im Chat. Um es mit einem Teilnehmer zu sagen: „Es wurde deutlich, wo die Linien verlaufen.“

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi sprach sich für eine „Pflichtversicherung in der gesetzlichen Versicherung“ aus. Auch Jutta Krellmann von der Partei die Linke erklärte: „Solo-Selbstständige sollen in die Sozialversicherung einbezogen werden.“

„Meine Sympathie gilt der Pflichtversicherung gegen Arbeits- bzw. Auftragslosigkeit. Das halte ich für lösbar“, sagte Frank Bsirske, ehemaliger ver.di-Vorsitzender und Kandidat der Grünen für den Bundestag. Er befindet sich mit dieser persönlichen Positionierung im Spagat mit seiner Partei, die bisher auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung mit einer von drei auf sechs Monate verlängerten Zugangsmöglichkeit setzt.

Jens Beeck, Bundestagsabgeordneter der FDP, ist klar für eine freiwillige Versicherung im Sozialversicherungssystem, „weil Selbstständigkeit eine bewusste Entscheidung ist und es so viele unterschiedliche Lebenswege und eine bunte Erwerbslandschaft gibt“.

Thema Mindest-Honorare: Hier sind noch keine politischen Konturen erkennbar. Brennende Themen sind die Bezahlung der Honorarkräfte an Musikschulen und Volkshochschulen „Es gibt sehr viele unterschiedliche Positionen“, erklärte Yasmin Fahimi. Das Honorardumping dort müsse ein Ende haben.

„Mindestens 50 Prozent oberhalb des Mindestlohns muss an Musikschulen gezahlt werden“, sagte Jens Beeck, will dies aber auf freiwilliger Basis geregelt sehen: „Das müssen die Kommunen entscheiden.“

Bsirske, Krellmann und Fahimi sprachen sich für gesetzliche Mindesthonorare aus. Fahimi sagte: „Wir brauchen eine Mindestgage und müssen ein Niveau einziehen. „12 Euro als Mindestlohn“, und die Mindestgagen müssten höher liegen. Die erforderliche Höhe von Mindestgagen wurde kurz darauf im Chat heftig diskutiert: 65 Euro müssten es sein, mit Vor- und Nachbereitungszeiten“, schrieb ein Teilnehmer.

Zu Beginn der Veranstaltung hatte Ute Gottschaar, stellvertretende Landesleiterin von ver.di Niedersachsen-Bremen, die Bedeutung von Solo-Selbstständigen betont., die „einen wertvollen innovativen Beitrag für unsere Volkswirtschaft leisten“. Allein in Niedersachsen-Bremen gebe es mehr als 180 000 Soloselbstständige. Während der Corona-Zeit seien sie durch das Raster von Gesetzen und Verordnungen gefallen, vereinfachte Grundsicherung könne aber nicht die Lösung sein. „Mindesthonorare und soziale Absicherung sind wichtige Punkte, um den wertvollen Beitrag der Soloselbstständigen für unsere Gesellschaft in der Zukunft krisensicher zu machen.“

 Unsere Einschätzung:

Ein Jahr Pandemie und die Debatte um die Folgen besonders für Solo-Selbstständige haben schon etwas bewegt. Ein Verständnis dafür, was Solo-Selbstständigkeit weitgehend ohne soziale Absicherung bedeutet, scheint auch in der Politik entstanden zu sein. Ebenso wie die Einsicht, dass Honorardumping dafür mitverantwortlich ist und sich gerade Kommunen mit ihren Bildungseinrichtungen daran beteiligen.

Doch diese Verständnisansätze konterkarieren die Politiker:innen, wenn es um Pläne für die Verbesserung der sozialen Verhältnisse für Solo-Selbstständige geht. Die Bandbreite reicht derzeit von nur freiwilliger Arbeitslosen- und Rentenversicherung mit Blick auf Besserverdienende bis zur Einbeziehung ins bestehende Sozialversicherungssystem unter bestimmten Bedingungen. Da schwingt latentes Misstrauen in die Erwerbsform mit, der Gedanke an einen möglichen Missbrauch des bestehenden Sozialsystems.

Wir, die in ver.di organisierten Solo-Selbstständigen, werden uns weiter für unsere Forderungen nach Gleichstellung einsetzen: Menschen in Solo-Selbstständigkeit sind keine Erwerbstätigen 2. Klasse!

Beate Barrein und Gabi Bauer, beide soloselbstständig, befragten die Partei-Vertreter:innen nach ihren Positionen zum Thema Arbeitslosenversicherung und Mindesthonorare. Die Antworten und der Inhalt der Debatte sind hier nachzulesen:

 

Arbeitslosenversicherung

Frank Bsirske (Grüne)

 Die Grünen sind für einen verlängerten Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung, eine Verlängerung von drei auf sechs Monate, so Bsirske zum Programm seiner Partei: „Beiträge und Leistungen sollen sich am realen Einkommen orientieren.“

„Meine persönliche Einstellung: „Die Anfangsfrist könnte ganz wegfallen.“ Eine Studie besage, dass nur wenige Solo-Selbstständige die Versicherung nutzen, die Finanzierung falle deshalb nicht ins Gewicht.

 Eine Auftragslosenversicherung als Pflichtversicherung sei auch möglich. Es müsse dann geregelt werden, ab wann ein Anspruch bestehen soll, und es müssten Regelungen für den Arbeitsmarkt (ab wann arbeitslos, Verfügbarkeit des Arbeitslosen etc., Anm. der Redaktion) getroffen werden.

Bsirske betonte dann: „Meine Sympathie gilt der Pflichtversicherung. Die Fragen, die sich da stellen, sind aus meiner Sicht lösbar.“ Freiwilligkeit begünstigte dagegen eine Risikoselektion.

 Jens Beeck (FDP)

 „Ich bin sehr für freiwillige Versicherung in diesem System, da man sein Berufsleben dann selbst gestalten kann“, betonte Beeck. „Es gibt heute unterschiedliche Lebenswege und Erwerbsformen, selbstständig, wieder angestellt, selbstständig.“ Das heutige Sozialversicherungssystem passe nicht mehr in diese Zeit. Da müsse man nach intelligenten Lösungen suchen und deshalb einen freiwilligen Zugang zur Versicherung eröffnen: „Jeder Soloselbstständige sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob er sich der Sozialversicherung unterwerfen will, weil Selbstständigkeit eine bewusste Entscheidung ist.“

Zur Finanzierung und Beitragshöhe: man könne rückwirkend den Betrag festsetzen anhand der Steuererklärung.

„Außerdem brauchen wir klare Regelungen, was ich einzahlen muss und was ich rauskriege. Stattdessen werden bei uns die Formulare immer länger, die Transparenz immer geringer.“

Keine Lösung sei es, den Soloselbstständigen zu sagen, sie sollen in die Grundsicherung gehen.

 Wie soll denn die Finanzierung aussehen?

Der Unterschied zu Festangestellten liege in der Transparenz und Zuverlässigkeit der Einnahmen, so Beeck: „Wir brauchen Rechtssicherheit.“ Jeder solle eine Steuererklärung abgeben. Daraus könne dann der Beitrag für das Folgejahr ermittelt werden.

Innerhalb eines Jahres kann es bei Soloselbstständigen starke Einschnitte oder Veränderungen geben. Die Künstlersozialkasse bietet hier die Möglichkeit, währenddessen den Beitrag zu ändern. Wie sehen sie das?

Die Konstruktion der Künstlersozialkasse, die auch eine Beitragsbeteiligung der Auftraggeber enthält, halte er nicht für ein Vorbild, sagte Beeck.

Stattdessen favorisiert er eine Lösung nach dem Vorbild der berufsständischen Versorgungswerke (für Anwälte, Ärzte, Apotheker, Architekten).

 Jutta Krellmann (Linke)

 „Die Linke ist für die Einbeziehung aller in die Sozialversicherungssysteme,“ erklärte Krellmann.

Als LINKE fordern wir eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung, eine verbesserte Arbeitslosenversicherung und den Umbau der gesetzlichen Rente zu einer Erwerbstätigenversicherung. Jeder sollte nach seinen Möglichkeiten in diese Sozialversicherungssysteme einbezahlen.

 Krellmann erläutert den Nutzen einer gesetzlichen Versicherung an einem persönlichen Beispiel: „Ich bin noch Gewerkschaftssekretärin und habe 50 Jahre lang bei der IG Metall ein Prozent als Mitgliedsbeitrag eingezahlt.“

Sie habe es nie gebraucht. „Ich hatte aber Nutzen davon, denn es gibt Tarifverträge und andere gewerkschaftlich errungene Leistungen. Man braucht ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit.

Wir müssen ein System finden, in dem keiner mehr durchs Raster fällt - hinein in die Sozialversicherung. „Wir wollen und können nicht zulassen, dass Leute vor dem Nichts stehen!“

Die Beitragsbemessung sollte sich am tatsächlichen Einkommen berechnen. „Die entscheidende Frage ist, ob man das politisch will.“

 Was ist mit Leuten, die keine Auftraggeber haben? Beispiel: Kioskbesitzer?

„Im Zweifel ist dann der Staat dran!“ Man muss es gesellschaftlich so entscheiden, dass jeder versichert ist. Das neoliberale Denkmodell muss überwunden werden.  

„Die Arbeitgeber nutzen die Solo-Selbstständigen aus, um zu sparen. Da wird eine neue Niedriglohnlinie eingezogen. Das ist eine Schweinerei!“

 Yasmin Fahimi (SPD)

 „Die Solo-Selbstständigen sind keine homogene Interessengruppe. Viele Freiberufler nehmen Abstand von dem, was wir hier heute besprechen“, erklärte Fahimi.

Freiwillige Versicherung, Pflichtversicherung: Die Probleme müssten maßgeschneidert beantwortet werden, gute Arbeit müsse auch für die selbstständige Erwerbsform gelten: „Wir rechnen mit einem zunehmenden Wechsel zwischen den Erwerbsformen.“

 „Wir tun uns mit einigen Dingen schwer, solange wir Soloselbstständige im System haben, die nicht eingezahlt haben.  „Dabei ist das nicht ihre Schuld. Das sind oft Entscheidungen, die aus der Not getroffen wurden.“

 Die SPD stelle sich eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Versicherung vor, Bürgerversicherung für alle, keine Alternative. Die Bürgerversicherung sei belastbar mit Blick auf die Beiträge. „Die Beitragsbemessung wäre einkommensabhängig.“

Zusätzlich habe die SPD ein Sicherungsgeld für Selbstständige im Zukunftsprogramm entwickelt, wie Fahimi erwähnt.

[Dieses Sicherungsgeld soll einen neuen Weg der solidarischen Absicherung für Selbstständige in solchen Notlagen schaffen, die über branchen- und saisonübliche Schwankungen hinausgehen. Das Sicherungsgeld, das durch Beiträge der Selbstständigen finanziert werden soll, habe Vorrang vor Leistungen der Grundsicherung. Anm. d. R.]

„Aber wir müssen die Soloselbstständigen zu Beitragszahlern machen.“ Ein Anfang sei vielleicht, drei Jahre günstigere Beiträge zu ermöglichen oder die Freistellung von der Beitragszahlung.

Es werde Übergangsphasen geben: „Das geht nicht von heute auf morgen.“

Fahimi weiter: „Ich halte von den FDP-Vorschlägen weniger.“  Eine Verpflichtung zur Abführung von Beiträgen müsse auch schon in Honorarverträgen mit den Auftraggebern enthalten sein. Es sei notwendig, das explizit auszuweisen. 

 
 Das fragten Soloselbstständige die Politiker

 Hans Weber, Journalist, Autor und Fahrgastzähler bei der Deutschen Bahn

 Er berichtet, dass er aus der Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei der Künstlersozialkasse (KSK) herausfliegt, weil er mit seinem Zuverdienst als Fahrgastzähler bei der Bahn inzwischen deutlich über der bei der KSK erlaubten Geringfügigkeitsgrenze liegt. Muss in Zukunft Kranken- und Pflegeversicherung allein bezahlen. In der Krankenversicherung für Freiberufler steht aber, dass Beiträge nicht vom tatsächlich erzielten Mindesteinkommen berechnet werden, sondern von einem fiktiven „Mindesteinkommen“. Das wurde zwar kürzlich deutlich auf 1096 Euro gesenkt, der daraus errechnete Beitrag ist aber eine zusätzliche Belastung, wenn man sich am Existenzminimum befindet.

 Frage: Wäre es möglich, für alle Soloselbstständigen eine Sozialversicherung einzuführen, deren Beiträge auf dem tatsächlich erzielten Einkommen beruhen – und an deren Finanzierung auch die Auftraggeber beteiligt werden?

 Anke Mewis, Musikpädagogin bei öffentlichen und privaten Musikschulen

In den Kulturberufen arbeiten 1,3 Millionen Menschen, davon sind ein Drittel soloselbstständig.

Die Musikschulbranche wird von hochqualifizierten und engagierten Menschen getragen. Ihre Interessenvertretung gegenüber Auftraggebern ist unzureichend. Die öffentlichen Musikschulen sind dagegen im Verband der deutschen Musikschulen organisiert und erhalten Rückendeckung durch ihre Kommunalen Träger. Die Bezahlung bei den öffentlichen Musikschulen ist in den letzten Jahrzehnten im Sinkflug. Angestelltenverhältnisse haben krass abgenommen, die Honorarkräfte sind das Sparmodell für die Kommunen: geringe Stundensätze, kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, keine Haftpflicht, keine Fahrtkosten.  Kaum Honoraranstieg 2000 – 2017 plus 8,7 %. Angestellte im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes in derselben Zeitspanne plus 90 Prozent.

Nach außen sind die Musikpädagogen nicht unterscheidbar, sie nicht unterscheidbar, machen dieselbe Arbeit. „Honorarkräfte sind immer am Rand zum Sozialfall“.

 Frage: Was tut die Politik gegen branchenweites Dumping im Musikschulbereich durch öffentliche Auftraggeber. Wie stehen die Parteien zu Mindesthonoraren?

 Markus Golletz, Journalist und Fotograf, hat zwei kleine Kinder

 „Ich habe während der Corona-Zeit viele Hilfen beantragt und auch Geld bekommen, Zahlungen auf niedrigem Niveau. Die sollte ich nicht für den Lebensunterhalt aufwenden, habe es aber notgedrungen doch getan.“

Ich wünsche mir Mindesthonorare und die Beteiligung von Arbeitgebern bei der Sozialversicherung von Solo-Selbstständigen.

 

Honorardumping und Mindesthonorare

 Jens Beeck: 

 „An Musikschulen und Volkshochschulen sind die Honorare beschämend. Mindestens 50 Prozent oberhalb des Mindestlohns muss an Musikschulen gezahlt werden. Eigentlich noch mehr.“

Er berichtet über seine Kommune Lingen (Ems), die die Honorare erhöht habe. Über Honorarerhöhungen bei öffentlichen Bildungseinrichtungen müssten die Kommunen entscheiden.

Gesetzliche Mindesthonorare? „Wer soll die berechnen, wer macht das?“

 Frank Birske

Gesetzliche Mindesthonorare: Natürlich könnten die Kommunen über die Honorarhöhe von Lehrkräften entscheiden, die bei ihnen beschäftigt sind. „Und wir können bei hinreichendem Organisationsgrad gewerkschaftlich die Initiative zu tarifvertraglichen Regelungen ergreifen.“ Tarifvertragliche Regelungen seien vorzuziehen und ein gesetzlich festgelegtes Mindesthonorar nur dort vorzusehen, wo es an gewerkschaftlicher Kraft zur Tarifregelung fehlt.

Krankenversicherung: „Wir waren in ver.di lange für die Absenkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung.“ Das fiktiv unterstellte Mindesteinkommen betrage heute 1045 Euro. Diesen Betrag habe ver.di auf einen Betrag von 450 Euro reduzieren wollen, an dem sich dann der Mindestbeitragssatz orientieren sollte. Doch wer 450 Euro und weniger im Monat als Soloselbstständiger verdiene, sei ein Fall für die Grundsicherung und über die Grundsicherung krankenversichert. Deshalb könne man auf einen Mindestbetrag verzichten.

„Bei der Rentenversicherung brauchen wir eine Gleichstellung mit abhängig Beschäftigten.“

Der Verzicht auf eine Pflichtversicherung eröffne die Möglichkeit zum Preiswettbewerb auf Kosten der Altersvorsorge mit der Folge, im Alter auf Kosten der Allgemeinheit auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Das gehe auch zu Lasten der Soloselbständigen, der auf Kosten ihrer Altersvorsorge Dumpingpreise anbieten, um Aufträge zu bekommen.

Beiträge zur Sozialversicherung: Da sei es bei Lehrkräften, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten, kein Problem, Auftraggeber zu den Sozialversicherungsbeiträgen heranzuziehen. Beim selbständigen Kioskbetreiber sei das aber sehr wohl ein Problem wegen der Vielzahl der Abnehmer:innen seiner Leistung. Ob man Unternehmen dann ersatzweise zu Beiträgen heranziehen könne, daran habe er Zweifel, so Bsirske, insbesondere bei solchen Unternehmen, die überhaupt keine Soloselbständigen beauftragen.

Ein Tariftreuegesetz? Als Beispiel nennt Bsirske das Heimarbeitsgesetz. Es sei ein Modellfall dafür, wie bei fehlendem Tariflohnniveau gesetzliche Mindestregelungen herbeigeführt werden können. [das Heimarbeitsgesetz ist ein Bundesgesetz. Es schützt Heimarbeiter, indem es Stück- bzw. Stundenentgelte und Sonderzahlungen regelt. Es regelt auch eine soziale Absicherung bei Krankheit, Kurzarbeit, Kündigung und Insolvenz. Zudem schreibt es Mindestlöhne vor. Anm. der Red.].

 

Antworten zu Auftragslosenversicherung und Beteiligung der Auftraggeber:innen an Beiträgen

 Beeck argumentiert weiter gegen eine Arbeitslosen-Pflichtversicherung. Jeder solle sich selbst entscheiden. Bei der Altersvorsorge befürwortet er eine gesetzliche oder private Pflichtversicherung.

Der Staat beteilige sich schon an der Sozialversicherung. Dafür würden 105 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt eingestellt.

Bsirske

Verlängerung des Zeitkorridors bei der Arbeitslosenversicherung, oder die Frist fällt ganz weg. Orientierung am realen Einkommen.

Perspektivisch: eine Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit.

Fragen, die es zu klären gelte: Ab wann beginnt der Anspruch, wie ist es mit der Verfügbarkeit des Solo-Selbstständigen, wie ist es mit einer Begrenzung der Leistungsbezüge?

Krellmann

Solo-Selbstständige sollten in die Sozialversicherung einbezogen werden. In die bestehende Arbeitslosenversicherung, keine neue Versicherung. Was waren mal unsere Werte, Grundlagen und Ziele? „Geht nicht gibt’s nicht. Alle Parteien müssen sich anders aufstellen und handeln.“

Es geht um einheitliche Lösungen. Die Arbeitsbeziehungen sind heute schon dermaßen zerrüttet:  Leiharbeitsverträge, Werkverträge, Crowd-Working… „Bleibt dran! Knetet die Politiker!“

 Beeck:

 Es gibt viele Einzelprobleme. „Man muss Lösungen finden, nicht nur Probleme benennen.“

„Die Sozialversicherung anders aufzustellen ist eine Riesenaufgabe für die nächste Wahlperiode.“

 Bsirske

„Gesetzliche Mindesthonorare befürworte ich.“

Es gelte auch, das Wettbewerbsrecht in Frage zu stellen oder zu beseitigen – da wo es die gemeinsame Wahrnehmung der Interessen von Solo-Selbstständigen verhindert.

Krellmann: „Um Mindestlohn hartnäckig streiten.“

 

Dokumentation der Veranstaltung: Annette Rose, Beate Barrein, Hans Weber

Link zu unserer Soloselbstständigen-Kampagne "Ohne uns läuft es nicht!"

https://www.youtube.com/channel/UC5vpBtwolIn--5Yv4WlI_3w