Wer kann in der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) Mitglied werden?
Wir gehören zur Dienstleistungs-Gewerkschaft verdi. Mitglied unser Berufsgruppe dju können alle werden, die in Wort, Bild, Ton oder Layout, Dokumentation oder Archiv hauptberuflich journalistisch arbeiten oder sich in einer journalistischen Ausbildung befinden. Das sind: Redakteure und Volontärinnen bei Zeitungen, Zeitschriften und Anzeigenblättern, in Nachrichtenagenturen, Online-Publikationen und Pressestellen, hauptberuflich freie Journalisten, Fotografinnen, Publizistinnen und Karikaturisten, Studierende der Fächer Journalistik, Publizistik, Kommunikationswissenschaften und Grafikdesign und alle, deren Studium auf einen journalistischen Beruf zielt. Zur dju gehören u. a. auch Bildberichterstatter/innen, Pressezeichner/innen und Redaktions-Dokumentaristen und -Dokumentaristinnen.
Mitglieder anderer DGB-Gewerkschaften und anderer ver.di -Fachbereiche, die hauptberuflich journalistisch tätig sind, können Anschlussmitglieder der dju werden.
Eine Zugehörigkeit zur dju schließt eine nachrichtendienstliche Tätigkeit aus. Unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu (Sender-) Verbandgruppen können journalistisch tätige Mitglieder aus dem Rundfunk auch auf allen Ebenen der dju-Berufsgruppen mitarbeiten und Aufgaben und Mandate übernehmen.
Aufgaben und Ziele
In Übereinstimmung mit der Fachgruppe Medien in ver.di wirkt die dju für ihre Mitglieder mit:
bei der Förderung und Vertretung der beruflichen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und rechtlichen Interessen; bei der Entwicklung der Medienpolitik; bei der Gestaltung des Inhalts von Tarifverträgen, Honorarempfehlungen und gemeinsamen Vergütungsregeln; bei der Sicherung und Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Informations-, Meinungs- und Pressefreiheit; bei der Förderung der Aus- und Weiterbildung der Journalisten und Journalistinnen und bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit der Journalisten und Journalistinnen.