ver.di-Broschüre Journalismus und Polizeiarbeit

09.02.2020
Journalismus und Polizeiarbeit

In Ihrer Reihe „Journalismus Konkret“ hat die dju in ver.di einen neuen Ratgeber herausgegeben: „Journalismus und Polizeiarbeit“. In der Anlage gibt es die Datei zum Download. 

Die Pressefreiheit aus Art. 5 des Grundgesetzes (GG)
garantiert eine ungehinderte Berichterstattung, von der
Informationsbeschaffung bis zur Verbreitung eines Beitrags.
Die Behörden und insbesondere die Polizei müssen die
Freiheit der Medien achten. Der Deutsche Presserat hat
dies wie folgt formuliert: Das Recht auf ungehinderte Beobachtung ist kein
Anspruch, den journalistische Medien gegen den
Staat durchsetzen müssen. Es ist vielmehr ein
verfassungsmäßiger Anspruch, dessen Umsetzung auch zu den Aufgaben des Staates gehört.
Das Verhältnis von Journalist*innen und Polizist*innen ist
trotz der Verpfl ichtung zur Wahrung der Pressefreiheit nicht
immer spannungsfrei. Wenn Medien kritisch recherchieren,
Auskünfte verlangen oder von Versammlungen berichten,
kann es zu Eingriffen in die Pressefreiheit kommen: Das
Anfertigen von Aufnahmen wird untersagt, Bildmaterial soll
mit den Beamt*innen durchge sehen und sogar gelöscht
werden oder Journalist*innen sollen sich vom Ort des
Geschehens entfernen. Im Ernstfall muss die Pressefreiheit
praktisch durchgesetzt werden – und dann ist klar im Vorteil, wer seine Rechte kennt.
Es ist eines der wesentlichen Ziele der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, das Grundrecht der Pressefreiheit als wesentliche Voraussetzung
für eine intakte Demokratie zu stärken. Dafür ergreifen
wir politische Initiativen, wie z. B. die Durchsetzung
unserer Forder ung nach einer Kennzeichnungspflicht von
Polizist*innen. Aber natürlich unterstützen wir auch unsere
Mitglieder, wenn ihre Rechte bei der Ausübung ihrer journalistischen Arbeit eingeschränkt werden.


Die vorliegende Broschüre (in der Anlage zum Download) gibt einen Überblick über das
Verhältnis von journalistischer Tätigkeit und Polizeiarbeit.
Welche Rechte haben Journalist *innen gegenüber Polizeibeamt*innen? Darf die Polizei einen Platzverweis aussprechen?

Welche Aussagekraft hat ein Presseausweis?
Was ist zu beachten, wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird?

Diese und viele weitere Fragen sollen auf den
folgenden Seiten beantwortet werden.