ver.di ist sauer über Kündigung der Vergütungsregeln für Freie

09.03.2017

Mit scharfer Kritik und Empörung reagiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auf die Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GRV) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat einen Tag vor Inkraftreten des neuen Urheberrechts die Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen gekündigt. Anlass dafür sei das "Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung", teilte der Verband mit. Das Gesetz gilt ab 1. März 2017. Der BDZV hatte die Gemeinsamen Vergütungsregeln 2010 mit den Gewerkschaften Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und dju in Verdi abgeschlossen. Die meisten der BDZV-Verlage hielten sich in der Vergangenheit jedoch noch nicht einmal an diese Mindestvergütungen. 

Die Kündigung sei zwingend geboten, weil die Neufassung des Gesetzes ein Verbandsklagerecht einführe, erklärte BDZV-Vertreter Georg Wallraf. Es sei die Grundlage eines "unflexiblen Vertragsregimes", unter dem die Mitgliedsunternehmen ihre Vereinbarungen mit hauptberuflichen freien Journalisten schließen müssten. Die Basis für den Abschluss der GVR sei damit weggefallen.

Der DJV bezeichnete die Entscheidung als "einen Affront gegen die Freien". DJV-Vorsitzender Frank Überall kritisierte: "Die Kündigung kurz vor Toresschluss wirkt wie eine Panikattacke der Zeitungsverleger."

Ver.di teilt die Kritik: "Die Kündigung mit der Novelle des Urhebervertragsrechts zu begründen, ist in höchstem Maße entblößend. Der BDZV weigert sich schlichtweg, soziale Verantwortung zu übernehmen. Wir verhandeln seit Jahren über die längst fällige Erhöhung der vereinbarten Honorare. Doch statt die Arbeit der Freien zu würdigen, die eine wichtige Säule für guten Journalismus und erfolgreiche Zeitungen ist, will der BDZV die Bedingungen offensichtlich noch weiter verschlechtern“, sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

 2010 hatte ver.di gemeinsam mit dem Deutschen Journalistenverband nach jahrelangen Verhandlungen Gemeinsame Vergütungsregeln mit dem BDZV für Freie an Tageszeitungen abgeschlossen. In der Realität halten sich viele Verlage jedoch nicht einmal an diese Mindestvergütungen. Durch das novellierte Urhebervertragsrecht, das am 1. März 2017 in Kraft tritt, sollte versucht werden, die Einhaltung der Vergütungsregeln für Journalistinnen und Journalisten zu verbessern. Das Verhalten der Zeitungsverleger bestätigt nun die bereits im Gesetzgebungsverfahren von ver.di geäußerten Befürchtungen. Das neue Gesetz enthält zu viele faule Kompromisse zugunsten der Verleger. Dies nutzt der BDZV nun schamlos aus.

Der dju-Bundesvorstand wird über das weitere Vorgehen beraten. Es soll auch ein Gespräch mit dem Deutschen Journalistenverband DJV geben.