STÄWOG Bremerhaven

Verbessertes Tarifergebnis erreicht!

© ver.di Nds-HB
Aktion Bremerhaven November 2023
10.07.2024

Haus-Tarifverhandlungen: Die Beschäftigten der STÄWOG können sich neben der tariflichen Entgelterhöhung bereits ab diesem Monat über eine Erhöhung des Urlaubsgelds freuen. Darüber hinaus wird es dynamisch an das tarifliche Entgelt angepasst, womit es sich auch bei zukünftigen Steigerungen der tariflichen Vergütung automatisch erhöhen wird.

Bei der STÄWOG sind die Vergütungen der Beschäftigten in einem Haustarifvertrag geregelt. Ausgehandelt zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband für das Land Bremen (KAV) und ver.di. Seit vielen Jahren folgt dies einem Automatismus, festgehalten in § 8 des Vergütungstarifvertrages: das prozentuale Ergebnis der Flächentarifverhandlungen für die deutsche Immobilienwirtschaft wird 1:1 übernommen. Doch die ver.di-Mitglieder im Hause befanden den Flächen-Tarifabschluss für dürftig; die Ergebnisübernahme hätte zu einem Reallohnverlust geführt. Schon im November 2023 hatten die Kolleginnen und Kollegen der STÄWOG gemeinsam mit Beschäftigten von GEWOBA und WoGe ein kräftiges Zeichen im Rahmen der Flächentarifrunde gesetzt.

So stellte eine Mitgliederversammlung erneut fest: „Es braucht gute Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen! Für uns Beschäftigte! Und für eine starke STÄWOG!“ und vor Ort wurde eine eigene Tarifkommission gewählt, die mit dem Arbeitgeber über Verbesserungen verhandeln sollte.

Auf der Betriebsversammlung am 20. Juni konnte dann ein amtliches Verhandlungsergebnis vorgezeigt werden:

  • Lineare Erhöhung der monatlichen Löhne und Gehälter ab dem 1. Juli 2024 um 5%, ab dem 1. Februar 2025 um 2,6%.
  • Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Juli 2024 um 70€, ab dem 1. Februar 2025 um 30€.
  • Inflationsausgleichsprämie mit dem 2024er Dezemberentgelt 400€ für Vollzeitbeschäftigte, anteilig bei Teilzeit 200€ für Auszubildende. Voraussetzung: Arbeitsverhältnis muss am 1. Juni 2024 bestanden haben, am 30. November 2024 ungekündigt weiter bestehen und an mindestens einem Tag Entgeltanspruch bestanden haben. [Der sozialabgaben- und lohnsteuerfreie Maximalbetrag von 3.000,- € wurde in Kombination mit vorangegangenen Zahlungen somit ausgeschöpft.]
  • Neue dynamisierte Regelung zum Urlaubsgeld gem. §8 Manteltarifvertrag: „Alle Beschäftigten erhalten ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 65% ihrer individuellen Monatsvergütung gem. §4 (14. Monatsgehalt). Der vorstehende Bemessungssatz erhöht sich zum 1. Juli 2025 auf 70% und zum 1. Juli 2026 auf 75%.“

Neben einer unmittelbaren Abmilderung des Reallohnverlustes der letzten Jahre werden sich die positiven Folgen der neuen Regelung zum Urlaubsgeld in den nächsten Jahren zeigen. Hier wird das Niveau zukünftig deutlich über dem der Fläche liegen.

Mit dem nun vorliegenden Abschuss konnte die Tarifkommission ihr Ziel erreichen, das letzte Tarifergebnis der Wohnungswirtschaft zu verbessern, gleichzeitig aber die Bindung an die Fläche aufrechtzuerhalten. Unter den gegebenen Bedingungen konnte herausgeholt werden, was möglich war.

Die Rückmeldungen auf der das bisher einmalige Vorgehen bei der STÄWOG von der Fläche abzuweichen und eigene Haustarifverhandlungen aufzunehmen, hat gezeigt: Einsatz kann sich lohnen. Und gemeinsam kann man mehr erreichen. Das macht Mut für die Entgeltrunde 2025.