AG HPR

Neue Zusammensetzung: Arbeitsgemeinschaft Hauptpersonalräte in ver.di

28.06.2024

Bei den Personalratswahlen am 27. Februar und am 28. Februar hat ver.di einen deutlichen Zuwachs bei den Hauptpersonalräten erzielt. Die Wählerinnen und Wähler haben damit ein klares Zeichen der Unterstützung für die Politik und Forderungen von ver.di gesendet. Jetzt wurde auch die AG HPR in ver.di neu zusammengestellt.

„Gute Leute – gutes Ergebnis“ sagt der alte und sogleich neue Vorsitzende der AG HPR Ingo Dörenkämper. „An die 40 ver.di Hauptpersonalräte sind wir nun in Niedersachsen,“ freut sich auch Andrea Horn, die wieder für den stellvertretenden Vorsitz kandidierte. Beide wurden einstimmig bestätigt und beglückwünscht. Ver.di möchte an dieser Stelle auch allen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für den Hauptpersonalrat bzw. in der Stufenvertretung zur Wahl gestellt haben, herzlich danken. Interessenvertretung und Einsatz für die Belange der Beschäftigten erfordern ein hohes Maß an Engagement und haben die umfängliche Wertschätzung von ver.di. Teilhabe und Durchsetzung von Rechten der Beschäftigten ist ohne engagierte und kompetente Personalräte nicht denkbar. „Allen, die wieder oder erstmals als Personalräte gewählt wurden, stärkt ver.di für eine bessere Durchsetzungsfähigkeit den Rücken,“ so Gewerkschaftssekretärin Imke Hennemann-Kreikenbohm.

 
Abbildung: AG HPR in ver.di (nicht vollständig) v.l.n.r.: Christin Blohsei, Imke Hennemann-Kreikenbohm, Martin Wegener, Maria Lehmann, Ingo Dörenkämper, Birgitt Simon Christian Stichter-nath, Inga Engelmann, Stefan Thomsen, Hilke Mammen, Andrea Horn, Stefanie Reich, Claus Timmermann

Das Bildungswerk ver.di Niedersachsen/Bremen unterstützt die Personalräte mit passgenauen Schulungen (u.a. PR1 – PR4) und Tagungen. Für die Personalratsarbeit bietet das NPersVG (Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz) den Personalräten eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Dienststelle. Eine Reihe von Mitbestimmungsrechten soll die demokratische Teilhabe am Dienstgeschehen sichern. Es gilt diese Möglichkeiten für eine gute Personalratsarbeit auszuschöpfen www.bw-verdi.de

Ressortübergreifende Mitbestimmung
Niedersachsen gehört zu den wenigen Bundesländern, deren Mitbestimmungsgesetz explizit eine ressortübergreifende Mitbestimmung vorsieht. Diese ist im § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) geregelt. Danach sind allgemeine Regelungen über Maßnahmen nach §§ 65 bis 67 NPersVG, die über den Geschäftsbereich einer obersten Dienstbehörde hinausgehen, zwischen den Spitzenverbänden der Gewerkschaften und der zuständigen obersten Landesbehörde oder der Landesregierung zu vereinbaren. Diese betreffen also sowohl personelle, soziale als auch organisatorische Maßnahmen. Die AG HPR in ver.di entsendet für die Verhandlungen der 81er Regelungen Mitglieder aus ihren Reihen unter dem Dach des DGB.