Justiz

ver.di im Gespräch mit der Justizministerin Dr. Wahlmann

Der ver.di Länderarbeitskreis (LAK) Justiz und Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuter trafen sich im Juni mit der Justizministerin Dr. Wahlmann.
09.07.2024

Neue Wege beschreiten wir! Mit der Agenda trafen die ver.di Kolleg*innen aus dem Bereich Allgemeine Justiz, Ambulanter Justiz- und Sozialdienst, Justizvollzug und der Richter*innen und Staatsanwält*innen und die ver.di Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuer mit der niedersächsischen Justizministerin Frau Dr. Wahlmann zusammen.

Wir müssen in der Justiz ausbilden! Der Bedarf an Fachkräften in der Justiz ist hoch und um ihn abzudecken, muss wieder mehr ausgebildet werden. Mit der Forderung zur Neueinführung der Justizfachangestellten- sowie für die Justizwachtmeister*innenausbildung begann das Gespräch und führte unweigerlich zum Thema der übermäßigen Arbeitsbelastung, die z.B. gravierend im Schichtdienst zum Tragen kommt. Auch der Zugang zu einer freien Heilfürsorge für Beschäftigte in den Justizvollzugsanstalten und Justizwachtmeister*innen konnte bei der Justizministerin Gehör finden. Aus dem AJSD wurde der fehlende Rechtsschutz für Mitarbeiter*innen ins Feld geführt.

Details zu den Punkten sind der Folgeseite zu entnehmen:

 
Abbildung: ver.di Länderarbeitskreis Justiz v.l.n.r.: René Primas, Michael Fiedler, Edda Lorenz, Imke Hennemann-Kreikenbohm, Tobias Walkling, Dr. Kathrin Wahlmann, Daniela Itzrodt, Hermann Capelle, Andrea Wemheuer

Gute Gründe für die Neueinführung der Justizfachangestelltenausbildung
Es werden seit Jahren immer mehr Quereinsteiger anstelle von ausgebildetem Personal eingestellt, da die Ausbildung zur Justizfachangestellten schon seit zwei Jahrzehnten eingestellt wurde. Die Einstellung von Quereinsteiger*innen sollte doch aber der Ausnahmefall sein. Heute ist es die Regel, die mit sinkender Qualität in der Fachlichkeit einher geht.
Ver.di rannte mit der Forderung für die Neueinführung der Justizfachangestelltenausbildung offene Türen bei der Justizministerin ein. Es wurde eine Prüfung des Anliegens und weitere Gespräche zugesichert.

Starke Argumente für die Einführung der Justizwachtmeisterausbildung
Als Zugangsvoraussetzung für den Beruf Justizwachtmeister*in wird eine abgeschlossene Handwerksausbildung vorausgesetzt. Eine kurze Ausbildung, die lediglich auf die primären Aufgaben und bei weitem nicht auf den vollen Umfang der Aufgaben vorbereitet, ist aber nicht ausreichend. Dabei wird auch der Sicherheitsaspekt vernachlässigt.
Die Justizministerin hält weiterhin daran fest, dass eine erste abgeschlossene Ausbildung als Zugangsvoraussetzung bleiben soll. Die Wachtmeister*innen sollten gewisse Erfahrungen mitbringen. Sie wird aber die Einführung der Justizwachtmeisterausbildung vorantreiben.
ver.di ist der verlässliche Partner, um das Thema gewerkschaftlich zu begleiten.

Arbeitszeit – ein großes Thema
In der Justiz gibt es nach wie vor Nachwuchsmangel, sodass der Dienst zukünftig attraktiver und zeitgemäßer gestaltet werden muss. Flexibilität und und die Verringerung der Arbeitszeit sind dabei ein großes Thema. Ver.di brachte die Möglichkeit ein, Pilotprojekte zu starten, wie z. B. in den Kommunen. Das sieht auch die Justizministerin so und versprach die Option, mit dem ZIB eine Pilotierung - wahrscheinlich noch in diesem Jahr - zu starten. Voraussetzung wäre dann eine Dienstvereinbarung zur 4-Tage-Woche.

Zugang zu einer freien Heilfürsorge für Justizwachtmeister*innen und Beschäftigte in den Justizvollzugsanstalten
Ver.di forderte im Gespräch mit der Justizministerin die Einführung der Heilfürsorge für die Landesbeamten im Justizwachmeister*innendienst und Justizvollzugsdienst, die mit Gefangenen und Sicherungsverwahrten ihre dienstliche Tätigkeit verrichten. Vorteile der Einführung liegen auf der Hand, die nicht nur in der besonderen Fürsorge liegen, sondern Niedersachsen wäre auch im Konkurrenzkampf mit anderen Bundesländern um Nachwuchskräfte besser und attraktiver aufgestellt. Dies sah auch die Justizministerin so.
Ver.di forderte in diesem Zusammenhang auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Justizvollzugszulage!

Fehlender Rechtsschutz für Mitarbeiter*innen im AJSD Niedersachsen
Im Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen kam es in den vergangenen zwei Jahren zu einem Fall, indem die Mitarbeiterin über eine lange Zeit hinweg massiv von einem Klienten gestalkt, beleidigt und mit dem Tod bedroht wurde. Alle eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Der AJSD wünscht sich nun mehr Sicherheit, Rechtsschutz und zivilrechtliche Ansprüche der Mitarbeiter*innen gegenüber der Justiz.
Die Ministerin sicherte zu, sich diesem Anliegen anzunehmen.

Einführung der E-Akte – Hauptrichterräte
Die Freistellung der Hauptrichte genügt aktuell nicht aus, um die Aufgaben mit der Einführung der E-Akte hinreichend erfüllen zu können.
Ver.di brachte eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Freistellungen, bis zum Start der E-Akte, für alle Gerichtsbarkeiten ein. Diese Forderung wird nun im Justizministerium geprüft.