DACHSER Food Logistics

Happy Birthday Strafanzeige?

Die ver.di Strafanzeige gegen Bremer DACHSER Chef wird 1 Jahr alt.
12.04.2021
Happy Birthday Strafanzeige? Die ver.di Strafanzeige gegen Bremer DACHSER Chef wird 1 Jahr alt.


Die Gewerkschaft ver.di hat am 8. April 2020 gegen den Chef von DACHSER Food Logistics in Bremen Strafanzeige gestellt. Die Prüfung ist noch immer nicht abgeschlossen.

ver.di Gewerkschaftssekretär Jonas Lebuhn: „Die Strafanzeige feiert ihren 1. Geburtstag – die ver.di Mitglieder bei DACHSER feiern sicher nicht mit. Es ist schon ein echter Missstand, dass bei Behinderung von Betriebsratsarbeit die Strafverfolgung scheinbar endlos andauert, eine Freikarte für Machtmissbrauch in den Betrieben.“

Immerhin: Kürzlich wurden durch die örtliche Polizei wichtige Zeugen geladen und belastende Aussagen aufgenommen.

Damaligen BR-Mitgliedern wurde eine Entgelterhöhung angeboten, wenn sie das Gremium verlassen. In einem Fall kann ver.di das schriftlich belegen. Nachdem fünf BR Mitglieder zurückgetreten waren, musste der Betriebsrat vorläufig aufgelöst werden. Im Handeln des Niederlassungsleiters sah ver.di einen schweren Verstoß nach § 119, (1) Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz: „Behinderung der Betriebsratsarbeit“ und stellte Strafanzeige.

Die Unternehmensleitung erteilte der Niederlassung Mitte 2020 während bundesweit über den Fall berichtet wurde lediglich eine „Rüge“.

ver.di ist das zu wenig: „Es braucht echte Konsequenzen“, so Lebuhn.

„DACHSER muss als Unternehmen Verantwortung für solche Fehltritte übernehmen.“ DACHSER gehört zu den führenden Logistikunternehmen in Deutschland. Der Bremer Betrieb hat etwa 150 Beschäftigte und ist einer der wichtigsten Frischelogistiker in Bremen und Umgebung.

Systematische Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschafter*innen ist ein branchenübergreifendes Problem, z.B. auch in der Altenpflege: Kürzlich machten die Kündigungsversuche von Betriebsratsmitgliedern der Residenz-Gruppe/Orpea Schlagzeilen. Auch dort wurde beim Arbeitsgericht Bremen Strafanzeige wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit gestellt.