Deutsche Post AG
Befristete Arbeitsverträge – arbeiten mit Ablaufdatum
„Ich finde es traurig, dass die Deutsche Post AG unseren Kolleg*innen, die gerne zur Arbeit kommen und vollen Einsatz zeigen, keine gute Perspektive bietet und sie unbefristet einstellt“ – klare Worte einer ver.di-Kollegin bei der Deutschen Post AG.
Mehr und mehr Menschen haben einen Arbeitsvertrag mit festgelegtem Enddatum – einen befristeten Arbeitsvertrag. So auch bei der Deutschen Post AG: Dort steigt die Zahl der befristet Beschäftigten stark an. Was das bedeutet und was ver.di plant:
Was heißt Befristung oder "befristeter Arbeitsvertrag"?
Befristete Arbeitsverhältnisse gibt es sowohl mit Sachgrund als auch sachgrundlos. Gründe, in denen ein Arbeitsvertrag mit Enddatum ausgegeben werden kann, umfassen beispielsweise eine Elternzeit- oder Krankheitsvertretung sowie eine Projektstelle. Sachgrundlose Befristungen werden rein kalendarisch gesetzt und sind gesetzlich bis zu 24 Monate zulässig. Der Arbeitgeber kann das Datum bestimmen, zu dem der Arbeitsvertrag auslaufen soll und die oder der den Job verliert.
Damit reihen sich beide Befristungsformen, aber vor allem die sachgrundlose Variante, in die Ausprägungen prekärer Beschäftigung ein: Diese beschreibt Arbeitsverhältnisse, welche gesellschaftliche Standards unterschreitet, indem sie zum Beispiel nicht auf Dauer angelegt sind. [...]
Themen in dieser Ausgabe:
Befristete Verträge bei der Deutschen Post AG - Arbeiten mit Ablaufdatum+++Arbeitsgericht gibt Paketzustellerin der DHL Delivery Recht +++ LKW-Fahrer*innen: Selbst im Stillstand immer in Bewegung! +++ Licht und Schatten – JAV-Wahlen während der Corona-Pandemie +++ Union Busting: Wenn Betriebsräte bekämpft werden +++ Wanted: Junge ver.dianer*innen! +++ Starke Tarifergebnisse für Beamt*innen erreicht! +++ Spedition und Logistik Bayern: Tarifabschluss erreicht
Link: Zur aktuellen bewegen (08/2020): Magazin des Fachbereich Postdienste, Speditionen und Logistik