Der Manteltarifvertrag wird zum 01.05.2022 wieder geschlossen. Somit bleibt die tarifliche Jahressonderzahlung für alle Beschäftigten erhalten, anders als vom Arbeitgeber gewollt. Neu enthält der Manteltarifvertrag eine Öffnungsklausel zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung zum Fahrrad Leasing. Der Manteltarifvertrag soll in der Zukunft überarbeitet werden. Ein von den ver.di-Mitgliedern bereits angesprochenes Thema ist die Forderung der monatlichen Überstundenabrechnung.
ver.di-Mitgliederforderungen konnten erreicht werden. Wir haben Entgelte vereinbart, die sich vom gesetzlichen Mindestlohn absetzen. Dabei ist es uns gelungen, unsere Tarifstruktursystematik zu erhalten. Im Ergebnis erfolgt durch diese tarifliche Anhebung eine Erhöhung zwischen 15 und 20 Prozent.
Die Ansprüche aus dem Manteltarifvertrag bleiben erhalten.
Das Verhandlungsergebnis gilt vorbehaltlich der Zustimmung der ver.di-Tarifkommission – Erklärungsfrist bis längstens 16.05.2022.
Tarifverträge sind nur durch ver.di-Mitglieder möglich.