WORTLAUT UNSERER POSTKARTENAKTION
Sehr geehrter ...,
der Anspruch auf Bildungsurlaub für Tarifbeschäftigte ist ein Recht, das auch in Niedersachsen statusunabhängig allen gewährt werden sollte. Andere Bundesländer machen es vor.
Leider ist die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung immer noch so gestaltet, dass Beamtinnen und Beamte – ohne Rechtsanspruch – auf das Wohlwollen Ihrer Dienstherren angewiesen sind, wenn sie an anerkannten Bildungsveranstaltungen teilnehmen wollen.
Das können und das sollten Sie ändern!
Mit freundlichen Grüßen
HINTERGRUND
Der Anspruch auf Bildungsurlaub für Tarifbeschäftigte ist ein Recht, das auch in Niedersachsen statusunabhängig allen gewährt werden sollte. Andere Bundesländer machen es vor. Leider ist die Niedersächsische Sonderurlaubsverordnung derzeit noch so gestaltet, dass Beamtinnen und Beamte – ohne Rechtsanspruch – auf das Wohlwollen Ihrer Dienstherren angewiesen sind, wenn sie an anerkannten Bildungsveranstaltungen teilnehmen wollen. Das kann so nicht bleiben! In einer Zeit, in der die Digitalisierung von allen persönliche Entwicklung und Wissensmanagement fordert, muss auch allen die Möglichkeit gegeben werden, sich im Rahmen von Bildungsurlaub persönlich oder beruflich weiterzuentwickeln.
Warum sind Beamtinnen und Beamte bei der Bildung benachteiligt im Vergleich zu Tarifbeschäftigten, die einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben?
Fallbeispiel:
Die verbeamtete Kollegin D. eines großen Sozialversicherungsträgers in Niedersachsen hat bei ihrem Dienstherrn ein Seminar vom 03.09. bis 07.09.2019 zum Thema „vernetztes Arbeiten-vernetztes Lernen“ beantragt. Dieses Seminar wurde unter Hinweis auf §2 der Nds. Sonderurlaubsverordnung wegen fehlendem dienstlichen Nutzen abgelehnt. Ebenso wie das Seminar „Besser reden“. Anschließend hat sie die Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme am Seminar Excel-Kompaktkurs vom 21.10.2019 bis 25.10.2019 beantragt. Dieses wurde ebenfalls wegen fehlendem dienstlichen Nutzen abgelehnt. Nach diesen Ablehnungen hat sie einen weiteren Antrag gestellt um am Seminar „Achtsamkeit im gesellschaftlichen Zusammenleben“ vom 11.11.2019 bis 15.11.2019 teilzunehmen. Sie erhoffte, dass dieses Seminar einen dienstlichen Nutzen enthält, da sie eine Tätigkeit mit Kundenkontakt ausübt. Aus Kulanz wollte ihr der Dienstherr eine Freistellung für zwei Arbeitstage anbieten. Für die beantragte Freistellung sah er jedoch keinen dienstlichen Nutzen und wies darauf hin, dass das NBildUG nur für Tarifbeschäftigte gilt. Da es Beamtinnen und Beamten schwerfallen dürfte, entgegen der Ansicht des Dienstherrn den dienstlichen Nutzen nachzuweisen, bleiben die überwiegenden Seminare, die nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sind, verbeamteten Kolleg/innen verschlossen.
Als ver.di-Beamt*innen in Niedersachsen und Bremen fordern wir:
Nicht nur in Bremen, sondern auch in Niedersachsen Beamtinnen und Beamten einen gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu Bildungsurlaubsveranstaltungen zu geben und hierfür die Sonderurlaubsverordnung entsprechend zu ändern!
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