Beamt*innen

DGB-Besoldungsreport 2021

Politik im Reparaturmodus
28.06.2021
DGB-Besoldungsreport 2021 Politik im Reparaturmodus


Das Saarland verfestigt seine Schlusslichtposition, Berlin holt weiter auf und Bayern führt wie gehabt mit großem Abstand – so kann der DGB Besoldungsreport 2021 knapp zusammengefasst werden. Während die Besoldungslücke in kleinen Schritten schrumpft, bringt die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation zweifellos erhebliche Bewegung in die Besoldungspolitik von Bund und Ländern.


„Armutszeugnis für die Besoldungspolitik“

Die Kluft wird kleiner und ist dennoch weiterhin unübersehbar. So fällt die jährliche Besoldung eines rheinland-pfälzischen Studienrats (Eingangsstufe A 13) 2021 gut 9.500 Euro geringer aus als die seiner Kollegin in Bayern. 2020 lag die Differenz noch bei über 10.100 Euro. Ein Brandmeister bei der Feuerwehr (Eingangsstufe A 7) bekommt im Saarland jährlich 4.000 Euro weniger Besoldung als sein Kollege in Bayern. Und eine saarländische Steuerinspektorin (Eingangsstufe A 9) muss sich mit fast 3.500 Euro jährlich weniger zufrieden geben, als ihre Kollegin in Bayern.

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, hat kein Verständnis für eine solche Besoldungspolitik: „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum gleiche Tätigkeiten von Land zu Land dermaßen ungleich bezahlt werden. Zum Teil gibt es für ein und dieselbe Tätigkeit Differenzen bis zu 10.000 Euro brutto im Jahr. Teils liegt die Besoldung sogar viel zu knapp über dem Niveau der Grundsicherung. Der DGB kritisiert das seit Jahren. Es ist ein Armutszeugnis für die Besoldungspolitik, dass immer wieder das Bundesverfassungsgericht eingreifen muss, um diesen seit der Föderalismusreform I in 2006 bestehenden Trend zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht ist inzwischen eine Art Ersatzbesoldungsgesetzgeber. Wenn diese Unzulänglichkeiten nicht beseitigt werden, sind weitere Verfahren beim Verfassungsgericht absehbar. Die notwendigen Reparaturmaßnahmen kosten Geld und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die öffentlichen Kassen ohnehin durch Corona stark belastet sind. Dennoch darf es jetzt kein Rollback und erneut ungerechtfertigte Sparrunden auf Kosten der Beamtinnen und Beamten geben.“

Zum DGB-Besoldungsreport: www.dgb.de/...