Beamtinnen und Beamte, die bei der Gewerkschaft ver.di organisiert sind, haben am Mittwoch 28. September 2022, eine Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg verfolgt. Sie unterstützten so einen ver.di-Kollegen, der in einer Musterklage feststellen lassen wollte, ob das niedersächsische Besoldungssystem europarechtskonform oder altersdiskriminierend ist. Am heutigen Donnerstag hat das OVG nun das Urteil in dem Verfahren verkündet: Die Berufung wurde zurückgewiesen, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) haben die Richter:innen nicht zugelassen. Den Beamt:innen stünden keine Entschädigungszahlungen wegen einer altersdiskriminierenden Besoldung zu, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
Geklagt hatte unter anderem ver.di-Kollege Matthias Schrade. Er zeigte sich enttäuscht von dem Richterspruch und der nicht zugelassenen Revision: „Ich bin absolut überrascht über die Tatsache, dass die Revision nicht zugelassen wurde, denn letztendlich geht es darum, ob die niedersächsische Besoldungssystematik einen großen Teil der Beamt*innen eines ganzen Bundeslandes aufgrund ihres Alters diskriminiert und ob diesen deshalb eine Entschädigung zusteht“, sagt Schrade.
Hätte die Klage Erfolg gehabt, müsste aus Schrades Sicht auch das Niedersächsische Besoldungsgesetz neu gefasst werden. „Insofern handelt es sich meiner Meinung nach um ein Verfahren von grundsätzlicher und weitreichender Bedeutung, was die Revision zum BVerwG gerechtfertigt hätte“, sagt Schrade. Noch nicht entschieden sei, ob in diesem Fall eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werde. „Das werden die Jurist:innen der Gewerkschaft ver.di in Absprache mit dem DGB nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden“, sagt Schade. Der Musterkläger ist seiner Gewerkschaft durchaus dankbar: „Ein so kostspieliges, kompliziertes und aufwändiges Verfahren hätte ich niemals alleine stemmen können. Danke für die gelebte Solidarität“, sagt er.