Beamtinnen und Beamte

Alle Jahre wieder ...

kurz und bündig (05/2021) für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen und Bremen
14.12.2021
Tannenbaumaktion am 10.12.2021 in Hannover


Liebe Kolleg*innen,

hier einige aktuelle Informationen:

“Weihnachtsgeld” – amtsangemessene Alimentation

Vor wenigen Tagen erhielten alle aktiven niedersächsischen Beamt*innen zum zweiten Mal seit über 16 Jahren mit dem Dezembergehalt eine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld). Für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 erhöhte sich das Weihnachtsgeld um 500,- Euro auf insgesamt 920,- Euro. Alle anderen Besoldungsgruppen erhielten 300,- Euro. Für Anwärter*innen wurden 150,- Euro gezahlt. Für berücksichtigungsfähige Kinder erhöhte sich die „Sonderzahlung Kind“ um 50,- Euro auf 170,- Euro für das erste und zweite Kind bzw. 450,- Euro für das dritte und jedes weitere Kind.

Dies ist ein erster Erfolg, den wir dem unermüdlichen Engagement von ver.di-Kolleg*innen zu verdanken haben. Besonders erwähnen möchten wir hier die Kolleg*innen unserer Feuerwehr – allen voran unser Kollege Mario Kraatz – die auch heute wieder durch die „Tannenbaumaktion“ das Thema Weihnachtsgeld am „Köcheln“ gehalten haben. Nicht zu vergessen ist aber auch, dass unser Kollege Matthias Schrade einen Parteitagsbeschluss der SPD Niedersachsen initiiert hat, der den Weg für den Wiedereinstieg ins Weihnachtsgeld geebnet hat. Der erste Schritt ist getan, nun müssen weitere folgen, damit wir unser Ziel „Weihnachtsgeld für Beamt*innen auf Tarifniveau“ erreichen. Bis dies der Fall ist, gehen wir davon aus, dass die Besoldung in Niedersachsen nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig ist. Deshalb haben wir euch anliegend einen entsprechenden Musterwiderspruch beigefügt, den ihr bis zum 31.12.2021 bei eurem Dienstherrn einlegen müsst, um evtl. Ansprüche für das Jahr 2021 zu sichern. Sofern euer Dienstherr schriftlich erklärt hat, dass er abweichend von § 4 Abs. 7 NBesG darauf verzichtet, ist dies nicht erforderlich.

Altersdiskriminierende Besoldung

Seit vier Jahren haben wir in Sachen altersdiskriminierende Besoldung (Muster-)Klageverfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg anhängig gemacht, weil wir der Auffassung sind, dass die niedersächsische Besoldung nach wie vor strukturell altersdiskriminierend ist. Einen Verfahrensfortschritt hat es bislang nicht gegeben.

Deshalb haben wir euch auch diesbezüglich anliegend einen entsprechenden Musterwiderspruch beigefügt, den ihr bis zum 31.12.2021 bei eurem Dienstherrn einlegen müsst, um evtl. Ansprüche für das Jahr 2021 zu sichern. Sofern euer Dienstherr schriftlich erklärt hat, dass er abweichend von § 4 Abs. 7 NBesG darauf verzichtet, ist dies auch hier nicht erforderlich.

Mit kollegialen Grüßen

Matthias Hoffmann
Landesbezirksbeamt*innensekretär Niedersachsen-Bremen