Wir als ver.di-Landesbeamt*innenvorstand Niedersachsen/Bremen tauschen uns über die für Beamt*innen relevanten Themen mit den innenpolitischen Sprecher*innen der demokratischen Landtagsfraktionen aus.
Unser spezifisches Fachwissen und unsere Informationen über gute Arbeitsbedingungen für Beamt*innen und die Interessen unserer Versorgungsempfänger*innen vermitteln wir so auf der landespolitischen Ebene.
Gewalt gegen Beamt*innen
Das Umgehen mit Gewalt gegen Beschäftigte ist auch in den Gesprächen mit der Landespolitik ein zentrales Thema. Es ist unerlässlich, dass die öffentlichen Arbeitgeber ihre Beamt*innen schützen und das nicht nur im Rahmen von Arbeits- uns Gesundheitsschutz, sondern auch im Rahmen der Nachsorge. Auch die Verfolgung darf nicht Privatsache bleiben. Auf dem Gebiet der Prävention sollte sich die Landesregierung stärker engagieren. Die öffentlichen Arbeitgeber werden aufgefordert, in ihren Betrieben und Dienststellen Gewaltpräventionskonzepte zu entwickeln, die Vorfälle dieser Art dem jeweiligen Arbeitsschutzausschuss (ASA) als Unfallanzeige zu melden und, soweit erforderlich, Strafanzeige zu stellen und die Interessen ihrer Beschäftigten juristisch durchsetzen. Diese Präventionskonzepte sollen Teil der Gefährdungsbeurteilungen werden. Mit unseren Forderungen werden die Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorge in die Verantwortung genommen und das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte“ in den konkreten betrieblichen Kontext zum Arbeitsschutz gesetzt.
Daneben sollen konkrete Bildungsmaßnahmen und eine mögliche Vereinbarung nach § 81 NPersVG für Landesbeschäftigte Ziele in diesem Themenfeld beschreiben und die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes hervorgehoben werden.
Besoldung und Versorgung für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen
Niedersachsen hat zwar „nicht die rote Laterne“, aber dümpelt bestenfalls im unteren Tabellendrittel herum. Die ver.di-Position beim Thema Einkommensentwicklung im Beamt*innenbereich ist klar: „Besoldung folgt Tarif!“ und das zeit- und wirkungsgleich.
DGB-Besoldungsreport 2021
www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dienst-und-beamte/
Weihnachtsgeld – amtsangemessene Besoldung und Versorgung für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen
2020 erhielten alle niedersächsischen Beamt*innen erstmalig wieder seit über 15 Jahren mit dem Dezembergehalt eine Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld). Stand Jan. 2023 beträgt das Weihnachtsgeld für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 XXX,- Euro. Alle anderen Besoldungsgruppen erhalten XXX,- Euro. Für Anwärter*innen werden XXX,- Euro gezahlt. Für berücksichtigungsfähige Kinder erhöht sich die „Sonderzahlung Kind“ um XXX,- Euro auf 170,- Euro für das erste und zweite Kind bzw. XXX,- Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Dies ist ein erster Erfolg, den wir dem unermüdlichen Engagement von ver.di-Kolleg*innen zu verdanken haben. Ver.di fordert aber Weihnachtsgeld auf Tarifniveau. Bis dies der Fall ist, gehen wir davon aus, dass die Besoldung in Niedersachsen nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig ist.
Beim sog. „Weihnachtsgeld“ sind die Versorgungsempfänger*innen bislang leer ausgegangen.
Auch hier muß deutlich nachgebessert werden. Preissteigerungen betreffen auch sie.
Pauschale Beihilfe für Niedersachsen
Für neue Beamt*Innen und „Bestandsbeamt*innen“, die bereits gesetzlich versichert sind, muss es die Möglichkeit geben, den hälftigen Krankenkassenbeitrag als pauschale Beihilfe zu erhalten und dadurch ohne finanzielle Verluste auch die gesetzliche Krankenkasse wählen zu können. Bremen und Hamburg zeigen, dass dies geht, ohne das Gesamtsystem zu gefährden.
Feuerwehrzulage
ver.di fordert eine höhere Feuerwehrzulage mit Dynamisierung, die auch ruhegehaltsfähig sein muss. Auch die Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten für die Feuerwehr muß erhöht werden. Momentan belegt die niedersächsische Feuerwehrzulage den traurigen letzten Platz in der bundesweiten Besoldungstabelle.
Bildungszeit für Niedersachsen
Auch hier ist Bremen wieder weiter und kann für Niedersachsen Vorbild sein. In Bremen gibt es ein Bildungszeitgesetz, dass nicht nur für Tarifbeschäftigte gilt, sondern auch Beamt*innen einbezieht. Lebenslanges Lernen ist ein wichtiger Baustein für die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität, die im Berufsleben erwartet wird. Gleichklang von Tarifbeschäftigten und Beamt*Innen im Bereich Bildungsurlaub wäre einfach und mit geringen Mitteln umsetzbar.
Justizzulage
ver.di fordert eine Erhöhung und Dynamisierung der Justizzulage.
Fahrradleasing
Fahrradleasing in Form des sog. „Jobradmodells“ ist durch den Tarifvertrag TV-Fahrradleasing für kommunale Tarifbeschäftigte seit 2021 möglich. Die Leasingrate wird durch eine Entgeltumwandlung bezahlt. Weniger Entgelt bedeutet aber auch geringere Rentenansprüche. Fraglich ist, ob dies auch ein Modell für die niedersächsischen Beamt*innen sein könnte. Die genauen Bedingungen, unter denen das Fahrradleasen für Beamt*innen ermöglicht werden könnten, sind genau abzuwägen. Die Finanzierung über einen Arbeitgeberzuschuss sollte geprüft werden. In Bayern sind die besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits geschaffen. Einen eleganteren Weg gehen in diesem Zusammenhang Bremen und Nordrhein-Westfalen. Hier wurden die Vorschussrichtlinien so angepasst, dass hierüber eine Fahrradfinanzierung möglich ist. Was unsere Nachbarländer können sollte für Niedersachsen doch auch machbar sein!