Am 20.02. hat die Niedersächsische Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, der für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie vorsieht.
Die Beamtinnen und Beamten könnten so – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages - voraussichtlich mit der Besoldung für April 2024 eine einmalige Inflationsausgleichsauszahlung von 1.800 Euro erhalten.
Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind monatliche Zahlungen in Höhe von 120 Euro vorgesehen, wobei die Beträge für Januar bis März in die Aprilzahlung einbezogen werden sollen. Im April käme es damit zu einer Ausgleichszahlung von 2.280 Euro.
Die Sonderzahlungen gehen an die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in Höhe ihres individuellen Versorgungssatzes.
Mit dem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird der erste Teil des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 9. Dezember 2023 übernommen. Die Übertragung der ebenfalls in den Tarifverhandlungen vereinbarten Entgeltsteigerung soll in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt werden, da sie wesentlich komplexer ist als eine Sonderzahlung.
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