Insgesamt gibt es über 100.000 Landes- und Kom-munalbeamt*innen in Niedersachsen und über 100.000 Versorgungsempfänger*innen. Zurzeit erstellen die Parteien ihre Wahlprogramme für die nächste Landtagswahl. Der ver.di-Landesbeamt*innenvorstand tauscht sich deshalb über die für Beamt*innen relevanten Themen mit den Fraktionen aus.
Weitere Fraktionsgespräche
Nach der SPD als Regierungsfraktion ist als nächstes ein Termin im März bei den Innenpolitiker*innen der jetzigen zweiten Regierungsfraktion, der CDU, angefragt. Anschließend sollen die Gespräche mit den Grünen und der FDP fortgesetzt werden.
Keine Gewalt gegen Beamt*innen
Das Umgehen mit Gewalt gegen Beschäftigte ist auch in den Gesprächen mit der Landespolitik ein zentrales Thema. Es ist unerlässlich, dass die öffentlichen Arbeitgeber ihre Beamt*innen schützen und das nicht nur im Rahmen von Arbeits- uns Gesundheitsschutz, sondern auch im Rahmen der Nachsorge. Auch die Verfolgung darf nicht Privatsache bleiben. Auf dem Gebiet der Prävention sollte sich die Landesregierung stärker engagieren. Die öffentlichen Arbeitgeber werden aufgefordert, in ihren Betrieben und Dienststellen Gewaltpräventionskonzepte zu entwickeln, die Vorfälle dieser Art dem jeweiligen Arbeitsschutzausschuss (ASA) als Unfallanzeige zu melden und, soweit erforderlich, Strafanzeige zu stellen und die Interessen ihrer Beschäftigten juristisch durchsetzen. Diese Präventi-onskonzepte sollen Teil der Gefährdungsbeurteilungen werden. Mit unseren Forderungen werden die Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorge in die Verantwortung genommen und das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte“ in den konkreten betrieblichen Kontext zum Arbeitsschutz gesetzt.
Daneben sollen konkrete Bildungsmaßnahmen und eine mögliche Vereinbarung nach § 81 NPersVG für Landesbeschäftigte Ziele in diesem Themenfeld beschreiben und die Vorbildfunktion des öffentli-chen Dienstes hervorgehoben werden. Ein gleichlautender Beschluss dazu liegt seit dem 29. Januar 2022 durch den ver.di-Landesbezirksvorstand vor.
Fahrradleasing
Fahrradleasing in Form des sog. „Jobradmodells“ ist durch den Tarifvertrag TV-Fahrradleasing für kommunale Tarifbeschäftigte seit 2021 möglich. Die Leasingrate wird durch eine Entgeltumwand-lung bezahlt. Weniger Entgelt bedeutet aber auch geringere Rentenansprüche. Fraglich ist, ob dies auch ein Modell für die niedersächsischen Beamt*innen sein könnte. Die genauen Bedingungen, unter denen das Fahrradleasen für Beamt*innen ermöglicht werden könnte, sind genau abzuwägen. Die Finanzierung über einen Arbeitgeberzuschuss sollte geprüft werden. In Bayern sind die besol-dungsrechtlichen Rahmenbedingungen bereits geschaffen. Einen eleganteren Weg gehen in die-sem Zusammenhang Bremen und Nordrhein-Westfalen. Hier wurden die Vorschussrichtlinien so angepasst, dass hierüber eine Fahrradfinanzierung möglich ist. Was unsere Nachbarländer können sollte für Niedersachsen doch auch machbar sein!
Mit kollegialen Grüßen
Christiane Schömburg & Matthias Schrade
Ehrenamtliche Redaktion Beamt*inneninformationen
Rückfragen über E-Mail-Adresse: anja.hitzigrath@verdi.de