Liebe Kolleg*innen,
nach intensivem Austausch mit den die Landesregierung tragenden Parteien war es uns im letzten Jahr gelungen, einige Forderungen der ver.di-Beamt*innen im rot-grünen Koalitionsvertrag zu verankern.
Eine dieser Forderungen war die Einführung einer Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung nach Bremer und Hamburger Vorbild auch für niedersächsische Beamt*innen.
Dies hat der niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 nun so beschlossen.
Stellvertretend für alle aus Landesregierung und Politik an diesem Vorgang Beteiligten bedankten sich die Mitglieder des ver.di-Landesbeamt*innenvorstandes Mario Kraatz und Matthias Schrade unmittelbar nach der Beschlussfassung bei Innenministerin Daniela Behrens.
Dazu hat das Finanzministerium gestern folgendes mitgeteilt:
„Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Montag ein Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen beschlossen. Damit können Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter zukünftig zwischen der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung einerseits oder der pauschalen Beihilfe andererseits wählen. Mit der pauschalen Beihilfe wird vom Dienstherrn ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung, nicht jedoch zum Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt…
…für Personen, die neu in den Landesdienst eintreten und bisher gesetzlich krankenversichert waren, [wird] mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Möglichkeit geschaffen, in ihrer Versicherung zu bleiben. Für die bereits im Landesdienst stehenden Beamtinnen und Beamte wird ab dem 1. Februar 2024 eine einmalige Wahlmöglichkeit eröffnet. Der Antrag ist bei der für die Festsetzung der Beihilfe zuständigen Stelle - für Landesbeamtinnen und -beamte also beim Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung - innerhalb von einem Jahr zu stellen.“
Ein toller Erfolg – Danke an alle, die dazu beigetragen haben!
Mit kollegialen Grüßen
Christiane Schömburg & Matthias Schrade