Mit der Einführung zum 1. Februar 2024 einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen ist geregelt, dass künftig Beamte in Niedersachsen wählen können zwischen der Inanspruchnahme der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Krankenversicherung oder der pauschalen Beihilfe zur anteiligen Deckung der Kosten für eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung. Mit diesem Schritt hat die niedersächsische Landesregierung eine Forderung der Gewerkschaften umgesetzt.
Die pauschale Beihilfe kann freiwillig gewählt werden, der Schritt ist allerdings unwiderruflich. Deshalb sollte dies vor der Entscheidung gründlich durchdacht sein. Auch Personalräte werden angesichts der Einführung vermehrt mit Fragen zu Vorteilen und Risiken angesprochen.
Die Teilnahme an der Online-Schulung befähigt Personalratsmitglieder zu den neuen Regelungen qualifiziert Stellung nehmen und verbeamtete Kolleg*innen unterstützen zu können.
THEMENSCHWERPUNKTE
TERMIN / ORT
29.01.2024, Online
10:00 – 12:00 Uhr
SEMINARGEBÜHR
150,00 € Seminargebühr zzgl. 20,00 € Technikpauschale
REFERENT*IN
Eberhard Buschbom-Helmke, Referent für Sozialrecht
LEITUNG
Matthias Hoffmann, Gewerkschaftssekretär ver.di Landesbezirk Niedersachsen/Bremen
ORGANISATION
Kai Janzhoff, Bildungswerk ver.di in Niedersachsen e.V.
FREISTELLUNG / KOSTENÜBERNAHME
§ 40 NPersVG i.V.m. § 37 Abs. 1 und 2 NPersVG
ANMELDUNG
Die Interessenvertretung muss in ihrer Sitzung einen entsprechenden Beschluss zur Teilnahme an der Schulung fassen und dem Arbeitgeber / Dienststelle rechtzeitig bekannt geben. Dieser Themenplan ist der Mitteilung beizufügen.
Seminarnummer 33245005 eingeben unter www.bw-verdi.de/kurssuche oder QR-Code einscannen.