Am 21.4.2022 hatte der ver.di-Landesbeamt*innenvorstand einen sehr angenehmen Austausch mit Innenpolitiker*innen der grünen Landtagsfraktion. ver.di-Landesleiter Detlef Ahting bedankte sich für das Zustandekommen des Gesprächs und skizzierte den thematischen Rahmen mit Besoldung, pauschaler Beihilfe, Gewaltprävention sowie Bildungszeit. Inhaltlich stellte sich dabei eine sehr hohe Übereinstimmung bei den angesprochenen Themen heraus:
Besoldung
Bei der Besoldung rangiert Niedersachsen im Bundesvergleich in der „Abstiegszone“. Leicht abzule-sen ist dies im DGB-Besoldungsreport: /www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/.... Die Folge ist eine spürbare Abwande-rungstendenz von Beamt*innen in andere Bundesländer und zum Bund. Die Grünen sehen hier ebenfalls einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Dies haben sie mit einem entsprechenden in den Landtag eingebrachten Antrag (Drucksache 18/3936 vom 11.6.2019) auch bereits deutlich gemacht und in aktives politisches Handeln umgesetzt. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im niedersächsi-schen Landtag ist dieser bisher nicht zum Tragen gekommen. Das Thema konkurrenzfähige und verfassungsgemäße Besoldung wird als Gesamtpaket zu betrachten sein. Dazu gehören insbeson-dere das Weihnachtsgeld, die Feuerwehrzulage und ein Ausgleich für 14 „Nullmonate“ im Versor-gungsbereich.
Bildungszeit
ver.di fordert auch beim Thema Bildungszeit einen Gleichklang zwischen dem Tarif- und dem Dien-strechtsbereich. Auch für Beamt*innen muss sichergestellt werden, dass in einem Zweijahreszeit-raum ein Rechtsanspruch auf 10 Tage Bildungszeit für nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannte Maßnahmen besteht – und zwar unabhängig davon, ob es sich um politische Bildung handelt oder nicht. Darüber hinaus ist es erforderlich, bei der Begrifflichkeit nachzubessern. Statt Bildungsurlaub sollte von Bildungszeit gesprochen werden, um auch im Sprachgebrauch den Fokus auf die Qualifi-zierungskomponente zu richten. Andere Länder wie z.B. Bremen und Schleswig-Holstein sind uns da deutlich voraus.
Pauschale Beihilfe
An dieser Stelle haben wir den Antrag der Grünen (Drucksache 18/356 vom 20.02.2018) gelobt. Be-reits in der damaligen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales haben der DGB und sei-ne Mitgliedsgewerkschaften diesen Antrag deutlich unterstützt. Die Umsetzung dieser Landtagsinitia-tive würde für Neueinsteiger*innnen eine Wahl zwischen Beihilfe in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung und die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung bei hälftiger Beitragsübernahme durch den Dienstherrn ermöglichen.
Gewalt gegen öffentlich Beschäftigte
Hier bestand Einigkeit darüber, dass der Dienstherr künftig eine aktivere Rolle übernehmen muss. Dazu gehört eine Verpflichtung im Bedarfsfall Rechtschutz zu leisten, Nachsorge zu betreiben und Präventionsmaßnahmen anzubieten. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Durchset-zung von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen nicht die „Privatsache“ der betroffenen Kolleg*innen ist, sondern dass der Dienstherr hier zu einem aktiven Part und ggf. Vorleistungen ver-pflichtet wird. Das Gleiche gilt für die Initiierung und Begleitung von Strafverfahren.
Mit kollegialen Grüßen
Christiane Schömburg & Matthias Schrade
Ehrenamtliche Redaktion Beamt*inneninformationen
Rückfragen über E-Mail-Adresse: anja.hitzigrath@verdi.de