Vor kurzem hat die rotgrüne niedersächsische Landesregierung ihre Haushaltsklausur für das Jahr 2024 beendet.
Von der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage oder einer Erhöhung des Weihnachtsgeldes für alle oder einer Einführung dessen für die Versorgungsempfänger*innen ist weit und breit keine Spur.
Aus Sicht der niedersächsischen Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen (mit Ausnahme der Lehrer*innen) sollte das Ergebnis der Haushaltsklausur enttäuschend sein. ver.di hatte im Vorfeld explizit für die Landes- und Kommunalbeamt*innen einen Forderungskatalog aufgestellt.
Dazu gehörte die Forderung nach einem nächsten Erhöhungsschritt bei der jährlichen Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) bis hier endlich das TVL-Tarifniveau erreicht ist. ver.di forderte auch hier, dass die Schieflage im Versorgungsempfänger*innenbereich beseitigt wird, damit diese nicht weiter abgehängt bleiben. Die pauschale Beihilfe tauchte ebenfalls nicht in den Pressemitteilungen der Landesregierung auf.
Auch forderte ver.di die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr- und Justizvollzugszulage. Diese wie auch andere unserer Forderungen sind Bestandteil des Koalitionsvertrages. Dort steht u.a.: „Dazu gehört auch die Verbesserung der Besoldung und die Bewertung der Stellen für die Hauptamtlichen bei der Feuerwehr sowie die Anhebung der Feuerwehrzulage und des Anwärtersonderzuschlags. Die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage wollen wir wieder einführen.“ Unsere Frage dazu lautet: Wann?
Wir benötigen konkrete Zeitschienen und Transparenz und zwar nicht nur für haushaltsrelevante Themen, sondern auch beim Thema Bildungszeit für Beamt*innen nach Vorbild des Bildungsurlaubsgesetzes. Auch hier haben wir noch keine Hinweise, dass sich diese Angelegenheit in Bearbeitung befindet.
Die Erkenntnis aus der Haushaltsklausur ist leider, dass wir weiter dranbleiben müssen. Deshalb
hier ein paar „save the dates“:
Mit kollegialen Grüßen
Christiane Schömburg & Matthias Schrade