• Beamtinnen und Beamte

    Unsere Ziele

Unsere Ziele

Die Ausgestaltung des Beamtenrechts in Deutschland erfolgt, seit der Föderalismusreform, jeweils eigenständig in den Bundesländern und beim Bund. Lediglich das Beamtenstatusgesetz beinhaltet bundeseinheitliche Regelungen für alle Beamtinnen und Beamten in Landes- und Kommunalverwaltungen, die im Beamtengesetz des Bundes gleichfalls übernommen worden sind. Die bisherigen landesgesetzlichen Regelungen lassen schon jetzt die Tendenz erkennen, dass die Bundesländer im Beamtenrecht eigene Wege gehen wollen. Sowohl das Laufbahn-, als auch das Besoldungs- und Versorgungsrecht driften bereits auseinander.

Wohin soll der Weg gehen, was wollen wir?
Das Beamtenrecht ist kein Selbstzweck, sondern dient der Aufrechterhaltung und dem Ausbau eines fortschrittlichen öffentlichen Dienstes mit hochwertigen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger. Dabei kommt es entscheidend auf die Menschen an, die in Verwaltungen und Betrieben arbeiten und sich tagtäglich für gute Dienstleistungen engagieren. Beamtenrechtliche Regelungen müssen daher die Kompetenz und das Engagement der Beschäftigten fördern. Unsere wesentlichen Ziele im Statusrecht, im Laufbahnrecht sowie bei Besoldung und Versorgung stellen wir nachstehend dar.

1. Einkommen: Die Bezahlung für die geleistete Arbeit muss stimmen!

  • Die Tarifergebnisse müssen zeit- und inhaltsgleich auf die Besoldung übertragen werden.
  • Die Stellenplanobergrenzen sind leistungsfeindlich und gehören deshalb abgeschafft.
  • In den Besoldungssystemen für die Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern sollen möglichst gleiche Grundsätze gelten.
  • Der Bezahlungsanspruch der Beamtinnen und Beamten soll auf der Grundlage von Tätigkeitsmerkmalen erfolgen, die mit ver.di vereinbart werden.

2. Arbeitszeit: Die längst überfällige Modernisierung voranbringen!

Wir machen uns stark für moderne Arbeitszeitmodelle, die

  • Arbeitsplätze sichern,
  • Arbeitsplätze um interessante Arbeitsinhalte erweitern,
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie garantieren und die Rückkehr zur wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden absichert.

Wir wollen die Altersteilzeit erhalten und ausbauen und damit einen dem Lebensrhythmus entsprechenden Übergang in den Ruhestand anbieten.

3. Ausbildung und Personalentwicklung zukunftsorientiert gestalten!

Ausreichende hochwertige Personalentwicklungsmaßnahmen sind ein Garant für sichere und attraktive Arbeitsplätze. Sie verbessern und steigern die Berufschancen im öffentlichen Dienst wie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und dienen einer optimalen Aufgabenerledigung.

Deshalb ist Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Personalentwicklung zu gestalten.

  • Im Vordergrund muss die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen stehen, um die selbstständige Einarbeitung in neue Aufgaben und Rechtsgebiete zu ermöglichen.

Das bedeutet in erster Linie:

  • Modularisierte und praxisorientierte Ausbildung
  • Gliederung der Ausbildung in einen allgemeinen Teil und Spezialbereiche
  • Öffnung der Ausbildung auch für „Externe“ und teils gemeinsame Ausbildung für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
  • Eindeutiges Bekenntnis zum „lebenslangem Lernen“, vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung
  • Die Lernmethoden müssen stimmen und laufend angepasst werden, damit die Einsicht in die Notwendigkeit des "lebenslangen Lernens" gefördert wird.
  • Verbesserte Abstimmung von Theorie und Praxis
  • Zeitgemäße Qualifikationen wie Team-, Kommunikations- und Problemlösungsfähigkeiten müssen vermittelt, gefördert und eingeübt werden.
  • Die Personalentwicklung ist systematisch auszubauen, um vorhandene Kompetenzen und Potenziale zu nutzen bzw. weiterzuentwickeln.
  • Für die Übernahme von Führungsaufgaben muß gezielt qualifiziert werden.
  • Für Teilzeitkräfte sind geeignete Angebote zu schaffen.
  • Das Laufbahnrecht ist grundlegend zu reformieren. Dazu gehört u.a. auch die Schaffung der uneingeschränkten Durchlässigkeit zwischen den Laufbahnen - orientiert an Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.

4. Versorgung und Krankenversicherung / Beihilfe: Erhalten und zukunftssicher machen!

  • Die Beamtenversorgung als Gesamtversorgungssystem bietet den Beamtinnen und Beamten sowie ihren Hinterbliebenen eine umfangreiche soziale Sicherung. Diese muss deshalb als eine Form der Alterssicherung erhalten bleiben. Wir brauchen jedoch eine solide zukunftssichernde Finanzierungsgrundlage, damit auch noch zukünftige Generationen in den Genuss einer optimalen Versorgung kommen können.
  • Die notwendigen Anpassungen an die gesellschaftlichen Gegebenheiten müssen geeignet und angemessen sein.
  • Die Versorgungsabschläge bei Dienstunfähigkeit und bei Schwerbehinderung müssen zurückgenommen werden.
  • Wegfall der Altersgrenze bei begrenzter Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit) und Einführung eines ruhegehaltfähigen Zuschlags zur Besoldung bei Teildienstfähigkeit.
  • Die Bundesregierung und die Landesregierungen müssen endlich ein Rehabilitationsprogramm auflegen - i.V.m. dem Grundsatz "Rehabilitation vor Ruhestand". Dabei ist die Beteiligung des DGB und von ver.di sicherzustellen.
  • Die Beamtinnen und Beamten müssen real selbst entscheiden dürfen, ob sie sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern wollen. Die Arbeitgeberanteile bei einer gesetzlichen Versicherung sind dann entsprechend auch durch die Dienstherren zu tragen.

5. Privatisierte Unternehmen: Arbeits- und Bezahlungsbedingungen weiter verbessern

  • Die Rechtsverhältnisse für die Beamtinnen und Beamten der Deutsche Post AG, der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Postbank AG müssen durch weitere Vereinbarungen ausgestaltet werden.
  • Beamtinnen und Beamte müssen das Recht bekommen, die Möglichkeiten, die das Postpersonalrecht bietet, auch für den beruflichen Fortgang nutzen zu können, dafür müssen Abmachungen getroffen werden.
  • Die Einkommensentwicklung im Tarif- und Beamtenbereich muss einheitlich und zeitnah verlaufen.
  • Die Angebote für Aufstiegsmöglichkeiten in allen Laufbahnen sind auszubauen.
  • Die Beteiligungsmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten in den privatisierten Unternehmen und ihrer gewerkschaftlichen Interessenvertretung (betrieblichen und überbetrieblichen) muss auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes ausgeweitet werden.

6. Dienstrecht: Verhandeln statt Verordnen

  • Der Art. 9 GG muss ohne Einschränkungen auch für die Beamtinnen und Beamte gelten.
  • Die verschiedenen gewerkschaftlichen Aktions- und Durchsetzungsmöglichkeiten - bis hin zum Arbeitskampf / Streik - müssen auch für die Beamtinnen und Beamten als legitimes Mittel in einer parlamentarischen Demokratie genutzt werden dürfen.
  • Die Anordnungskultur muss überwunden werden und stattdessen die Vertragskultur für das Beamtenrecht prägend werden.

ver.di Kampagnen