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    WIR Solo-Selbstständige

    Wir sind Verlierer der Krise. Unsere Existenz hängt am seidenen Faden.

    WIR Solo-Selbstständige _Bühne
    © anja albrecht

WIR Solo-Selbstständige

Kunst oder Kultur. Journalismus oder Fotografie. Musik oder Design. Weiterbildung oder Architektur.

WIR SOLO-SELBSTSTÄNDIGE bereichern und bilden, inspirieren und prägen.
Wir sind Verlierer*innen der Krise. Unsere Existenz hängt am seidenen Faden.

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Solo-Selbstständig in Zeiten von Corona

Etwa 2,2 Millionen Menschen in Deutschland verdienen ihren Lebensunterhalt als Solo-Selbstständige. Das sind 5 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland. Viele Veranstaltungen – Konzerte, Ausstellungen, Vorträge, Lehrveranstaltungen usw. – sind wegen der Corona-Pandemie ersatzlos ausgefallen und werden auch in absehbarer Zeit nicht oder nur in eingeschränktem Umfang stattfi nden können. Viele Solo-Selbstständige – nicht nur Künstler*innen und Kulturschaffende, Dozierende usw. – sondern auch alle, die für ihren Job auf Kunden*innen oder Publikumsverkehr angewiesen sind, haben in den letzten Monaten Einkommensausfälle erlitten, die sie an den Rand ihrer Existenz bringen.

Während systemrelevanten Unternehmen großzügig unter die Arme gegriffen wird, und es für Arbeitnehmende mit dem Kurzarbeitergeld ein Instrument gibt, die Einkommensverluste durch Corona zumindest teilweise auszugleichen, steht ein großer Teil der Selbstständigen ohne Hilfe da. Sollte dieser Zustand noch länger anhalten, droht vielen der Verlust ihrer berufl ichen Existenz und/oder die Insolvenz.

Soforthilfe, Überbrückungshilfe & Co

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben Hilfe versprochen und auch einige Maßnahmen eingeleitet. Es gab und gibt die Sofort- und Überbrückungshilfen, die für die Begleichung von „Betriebskosten“ Eingesetzt werden können bzw müssen. Was für ein Unternehmen hilfreich sein mag, geht für die Solo-Selbstständigen aber an der Realität vorbei. Bei einer „Betriebsstätte“ also Büro- oder Werkstatträumen mit laufenden Kosten z.B. für Miete oder Pacht und sonstige Fixkosten können Betriebskosten relativ einfach berechnet und von anderen Kosten getrennt werden. Dafür wurden Beihilfen von bis zu 9000 € für drei Monate gewährt. Wo es aber keine strikte Trennung von Lebens- und Arbeitsbereich gibt, oder wo Betriebskosten nur in geringem Maß anfallen, greifen diese Hilfsmaßnahmen nicht. Das scheint – zumindest von der Bundesregierung – auch so gewollt.

In einigen Bundesländern (NRW, BaWü) geht man trotzdem einen anderen Weg. Dort werden zumindest mit einem Teilbetrag auch der Lebensunterhalt oder ein „kalkulatorischer Unternehmer*innenlohn“ berücksichtigt. In Niedersachsen war das ursprünglich (bis zum 31.3.) auch so vorgesehen. Nachdem man sich aber auf ein bundesweit einheitliches Verfahren geeinigt hatte, ist man in Hannover wieder einen Schritt zurückgegangen.

Wir fordern:

Bei den Corona-Beihilfen müssen für Solo-Selbstständige auch die Ausgaben für den Lebensunterhalt in angemessener Weise berücksichtigt werden.

Hartz IV ist keine Lösung

Anstelle der Corona-Soforthilfen oder Überbrückungshilfen werden Solo-Selbstständige auf die sogenannte „Vereinfachte Grundsicherung“ verwiesen. Schnell, unbürokratisch und ohne Vermögensprüfung – so wurde es zumindest versprochen. Die Praxis sieht allerdings anders aus. Ausgeschlossen sind schon mal diejenigen, die in einer „Bedarfsgemeinschaft“ leben, wo also z.B. der Ehepartner verdient. Und Vermögen wird nicht angerechnet? Von wegen! Alles was über 60000 € ist und einigermaßen schnell flüssig gemacht werden kann, muss erst verbraucht werden. Damit werden also gerade diejenigen „bestraft“, die für ihre Altersvorsorge etwas angespart haben.

… und die Zukunft?

Die Corona-Krise wird hoffentlich bald einmal vorbei sein. Und was dann? Um für zukünftige Krisen besser gewappnet zu sein, müssen Maßnahmen zur besseren Absicherung von Selbstständigen getroffen werden, z.B. über einen Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Auch in Bezug auf die Alterssicherung sollten wir über den Tag hinaus denken und nicht einfach hinnehmen, dass vorhandene Reserven erst „verfuttert“ werden müssen, bevor geholfen wird.

Bei der angedachten Einführung einer Rentenversicherungspflicht auch für Selbstständige muß allerdings berücksichtigt werden, dass die Beiträge sozialverträglich gestaltet werden und durch die zusätzliche Belastung niemand „in Hartz IV getrieben“ wird.

Wir fordern:

Eine bessere soziale Absicherung für Solo-Selbstständige, z.B. durch Zugang zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung

ver.di Kampagnen