Der ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen begrüßt zwei Entscheidungen der Landesregierung für die Beamt*innen in Niedersachsen. Zum einen soll die Absicherung der leistungsorientierten Bezahlung für Kommunalbeamt*innen im Dezember-Plenum beraten und beschlossen werden. Zum anderen soll der An-wärtersonderzuschlag bei den Berufsfeuerwehren verlängert werden. „Die beiden Entscheidungen sind richtig und der Lohn für den unermüdlichen Einsatz vieler ehrenamtlicher Kolleg*innen“, sagt Imke Hennemann-Kreikenbohm, die im Lan-desbezirk für Bund, Länder und Kommunen zuständig ist.
Leistungsorientierte Bezahlung für Kommunalbeamt*innen
Die Hartnäckigkeit vieler Ehrenamtlicher, unter anderem in Braunschweig und Osnabrück, aber auch bei der Berufsfeuerwehr, hat sich ausgezahlt. Der Landtag soll noch im Dezember eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgeset-zes (NBesG) beschließen, die die Unsicherheiten und unterschiedlichen Auffas-sungen zur Auslegung des § 53 Abs. 7 NBesG ausräumt und dafür sorgt, dass hier auch künftig ein Gleichklang zwischen Tarif- und Besoldungsbereich gewähr-leistet ist. „Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Betriebsfriedens. Der Unmut unter den Kommunalbeamt*innen ist an dieser Stelle riesengroß. Das wird durch die angekündigte Gesetzesänderung endlich korrigiert“, sagt Matthias Schrade, Beamt*innenvertreter in der ver.di-Bundestarifkommission.
Anwärtersonderzuschlag für den Bereich der Berufsfeuerwehren
Erfreuliches gibt es zum Thema Anwärtersonderzuschlag zu berichten. Die Ver-längerung der bisherigen Regelung über den 31. Dezember 2024 hinaus soll be-reits heute im Ministerialblatt veröffentlicht werden. „Das ist ein unverzichtbarer Baustein, um dem Fachkräftemangel bei den Berufsfeuerwehren entgegenzuwir-ken. Dadurch wird der Vorbereitungsdienst attraktiver und die Wahrscheinlichkeit, dass sich junge Menschen für die Berufsfeuerwehr entscheiden, deutlich höher“, sagt Mario Kraatz vom ver.di-Fachvorstand Feuerwehr.
Rückfragen: Matthias Schrade, 0151/40652014
Tobias Morchner
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