ver.di für Offenlegung von Vorstandsgehältern bei Sparkassen
ver.di begrüßt den Vorstoß von Ministerpräsident Stefan Weil zur Offenlegung von Vorstandsgehältern in Sparkassen
„Die Sparkassen müssen immer transparenter werden, was die regulatorischen Anforderungen der Finanzaufsicht angeht. Da passt es nicht, dass die Vorstandsgehälter in Sparkassen weiterhin intransparent dargestellt werden.“, so Markus Westermann ver.di-Landesfachbereichsleiter für den Bereich Finanzdienstleistungen in Niedersachen und Bremen.
„Alle Vorstände von Aktiengesellschaften müssen ihre Gehälter der Öffentlichkeit und den Aktionären offenlegen. Da darf doch erwartet werden, dass für die Sparkassen, die dem Gemeinwohl dienen sollen und den Kommunen und Landkreisen gehören, gleiches gilt“, so Westermann weiter.
In Nordrhein-Westfalen gilt seit längerer Zeit die Offenlegungspflicht für Vorstandsmitglieder. Durch dieses Gesetzt gab es keine negativen Auswirkungen für die Sparkassen.
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