Die Fachgruppe der Richter*innen und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen im ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen teilt das Ziel der Landesregierung, rechtsradikale Juristen und Juristinnen von den Laufbahnen als Richter*in oder Staatsanwältin oder Staatsanwalt fernzuhalten.
Wir halten indes das von der CDU vorgeschlagene Mittel einer umfassenden Regelanfrage bei der Verfassungsschutzbehörde, beim Landeskriminalamt, bei den örtlichen Polizeidienststellen und der Staatsanwaltschaft für unverhältnismäßig und daher nicht zielführend.
Richter*innen und Staatsanwälte und Staatsanwältinnen mit einer rechtsradikalen Gesinnung sind in der Niedersächsischen Justiz bislang – zum Glück – ganz seltene Einzelfälle. Wird eine solche menschenfeindliche Haltung in dienstlichen Handlungen sichtbar, so bieten das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot und die disziplinarrechtlichen Instrumente der Richterdienstgerichte (§§ 78 ff. NRiG) eine zielgenaue, rechtsstaatliche Handhabe.
Unter der Handhabung des sogenannten „Extremistenbeschluss“ der Regierungen des Bundes und der Länder zur Überprüfung von Bewerber*innen für den Öffentlichen Dienst auf deren Verfassungstreue vom 28. Januar 1972, haben indes in erheblicher Zahl auch engagierte Gewerkschafter*innen gelitten. Wir sehen keinen Anlass, ein derart flächendeckendes und potenziell in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) eingreifendes Instrument, heutzutage erneut zu installieren.
Diese Einschätzung wird auch vom ver.di-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen insgesamt für diese und andere Beamtinnen und Beamte geteilt. Eine Sonderkommission des Landtages hat kürzlich erst die erheblichen negativen und belastenden Folgen aus dem Vorgehen der 1970er Jahre aufgearbeitet. „Eine Wiederholung verbietet sich daher“, sagt ver.di-Landesleiter Detlef Ahting.
Tobias Morchner
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