24-Stunden Demo vor dem Landtag am 18. Mai

Pressemitteilung vom 16.05.2022
24-Stunden Demo vor dem Landtag am 18. Mai

ver.di ruft Beamtinnen und Beamte am 18. Mai in Niedersachsen zu einer 24-Stunden Demo vor dem Landtag auf

Unter dem Motto „Wahltag ist Zahltag“ ruft die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gewerkschaft (ver.di) am 18. Mai 2022 zu einer 24-Stunden Demo vor dem Niedersächsischen Landtag in Hannover auf. An dem Protest beteiligen sich neben Beschäftigten der Berufsfeuerwehr und der hauptamtlichen Wachbereitschaften auch Beamtinnen und Beamte aus vielen anderen Bereichen. Sie fordern unter anderem die Wiedereinführung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes, Bildungszeit statt Sonderurlaub und eine freie Wahl der Krankenversicherung. 

Ministerpräsident Stephan Weil und Politiker*innen aller im Landtag vertretenen demokratischen Parteien haben ihr Kommen zugesagt und werden mit den Gewerkschaftern diskutieren. Wann die Abgeordneten bei der Demo sein werden, richtet sich nach dem Verlauf der zeitgleich stattfindenden Landtagssitzung und wird kurzfristig festgelegt. Die 24- Stunden-Demo der Beamtinnen und Beamte beginnt am 18. Mai um 12 Uhr auf dem Platz der Göttinger Sieben in Hannover. 

Im Einzelnen fordern Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen: 

  • Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in gleicher Höhe, wie es bei den Tarifbeschäftigten gezahlt wird, unter Einbeziehung der Versorgungsempfänger
  • Erhöhung der Feuerwehrzulage (mit Rettungsdienstzulage) auf 200,- Euro
  • Die Feuerwehrzulage muss wieder ruhegehaltsfähig werden!
  • Erhöhung der Zulage für den Dienst zu ungünstigen Zeiten auf mind. 5 Euro/Std
  • Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes unter Berücksichtigung unserer Vorschläge, z.B. muss im § 115 Abs. 2 „Feuerwehreinsatzdienst“ durch „Feuerwehrdienst“ ersetzt werden
  • Einführung der Altersgrenze von 60 Jahren auch für die Lehrkräfte des Niedersächsischen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz
  • Freie Wahl der Krankenversicherung: Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dürfen nicht länger benachteiligt werden; der Beihilfeträger muss sich zur Hälfte am GKV-Beitrag der Beamten beteiligen
  • Bildungszeit statt Sonderurlaub: Wir fordern die Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die Regelungen für Tarifbeschäftigte. Lebenslanges Lernen ist ein wichtiger Baustein für die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität, die im Berufsleben auch oder gerade von Beamten erwartet wird. Vorbild kann hier das Land Bremen sein, das dortige Bildungszeitgesetz gilt auch für Beamt*innen. Die Umsetzung wäre einfach und mit nur geringen finanziellen Mitteln möglich

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Alfred Falkenberg - 0176/39071435 oder
Martin Peter - 0170/4594395

 

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