ver.di begrüßt Verbesserungen in der Pflege – kritisiert jedoch Halbherzigkeit
Novellierung des Pflegegesetzes Niedersachsen
Hannover. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di begrüßt Verbesserungen, die das Niedersächsische Landeskabinett für die Pflege beschlossen hat. Hierzu gehört die Einrichtung einer Beschwerdestelle und die Entscheidung, künftig alle vier Jahre einen Landespflegebericht zu erstellen.
In weiten Teilen bleibt der Kabinettsbeschluss jedoch hinter den Erwartungen zurück. Dies gilt insbesondere für die Bindung der Investitionskostenförderung an Tariflöhne. Hier sieht der Beschluss vor, dass eine Förderung mit Landesmitteln nur erfolgt, wenn die Einrichtung tarifgebunden ist oder tarifgerecht bezahlt. Tarifgerecht wären demnach auch Löhne, die dauerhaft bei 95 Prozent des Einstiegslohns des Tarifvertrags für Landesbeschäftigte verharren. Tarifverträge sehen hingegen mit längerer Beschäftigungsdauer Lohnsteigerungen um mehrere hundert Euro monatlich vor. Somit würden weiterhin Arbeitgebern Zuschüsse gewährt, die deutlich unter Tarifniveau zahlen.
„An dieser Stelle bleibt der Beschluss eine Mogelpackung“, kritisiert David Matrai, ver.di-Vertreter für das Gesundheitswesen. „Notwendig bleibt eine unmissverständliche Regelung, nach der ausschließlich Arbeitgeber gefördert werden, die Tariflöhne zahlen. Nur so wird verhindert, dass tarifgebundene Einrichtungen benachteiligt werden und weiterhin Druck auf Tariflöhne ausgeübt wird“, so Matrai weiter.
Die Unterstützung der Sozialministerin für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege begrüßt ver.di. Ein wichtiger Schritt hin zu flächendeckenden Tariflöhnen wäre ein bundesweit allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, über den derzeit in Berlin beraten wird.
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