Der Betriebsrat der ehemaligen Filiale des Modeunternehmens ZARA in Oldenburg geht erneut gerichtlich gegen den Konzern vor. Am Donnerstag, den 2. Mai 2024, muss sich das Arbeitsgericht Oldenburg mit der Frage befassen, ob die vorläufige einseitige Versetzung von Mitarbeitenden aus Oldenburg nach Bremen, die ZARA vorgenommen hat, überhaupt rechtens ist. Die Verhandlung ist öffentlich und beginnt um 09.30 Uhr.
Eskaliert war der Streit zwischen dem Betriebsrat und ZARA, weil das Unternehmen den Standort Oldenburg schließt und mit dem Betriebsrat noch keine Einigung über einen Interessenausgleich und Sozialplan erzielt worden ist. Die Konsequenz für die Beschäftigten lautet: Die betroffenen Kolleginnen des Oldenburger Standortes sind nun jeden Tag aufgefordert, ihre Arbeit im über 60 Kilometer entfernten Standort im Bremer Weser-Center zu leisten. Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di bringt diese Entscheidung für die meisten der betroffenen Kolleginnen unzumutbare Anreisebedingungen mit sich. Konkret bedeutet das für die Betroffenen Reisezeiten mit dem öffentlichen Personennahverkehr von täglich mehr als 3 Stunden oder Fahrtkosten mit dem PKW von rund 1.000 Euro pro Monat.
Darüber hinaus weigert sich das Unternehmen, angemessene Abfindungen an die Beschäftigten, die teilweise mehr als zwei Jahrzehnte für das Unternehmen tätig waren, zu zahlen. „Wir kennen ZARA als Unternehmen, das die Beschäftigten knallhart ausbeutet. Was jedoch aktuell am Standort Oldenburg mit den dortigen Beschäftigten geschieht, ist eine neue Qualität an schlechtem Umgang mit langjährig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, sagt Gewerkschaftssekretär André Belger.
Die Gewerkschaft ver.di fordert ZARA auf, den Weg des Konfliktes zu verlassen und mit den Beschäftigten und ihren Vertretern im Betriebsrat eine gute und faire Lösung zu finden. Wenn diese schon ihre langjährigen Arbeitsplätze in Oldenburg verlieren, sollen sie nicht auch noch mit einer unzumutbaren Zwangsversetzung nach Bremen zusätzlich bestraft werden.
Tobias Morchner
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