Erlass von 1994 veraltet

Schulassistent*innen in Niedersachsen fordern mehr Gehalt

Kundgebung am 25. September vor dem Landtag geplant
Pressemitteilung vom 23.09.2024
Ohne sie läuft weniger: Schulassistent*innen stellen ihre Umfrage-Ergebnisse vor.

Schulassistent*innen in Niedersachsen fordern mehr Gehalt – Kundgebung am 25. September vor dem Landtag geplant

Die Schulassistent*innen in Niedersachsen wollen mit einer Kundgebung vor dem Landtag auf ihre aktuelle Situation aufmerksam machen. Denn ihre Entlohnung richtet sich immer noch nach einem Erlass aus dem Jahr 1994 und muss sich dringend verbessern. Um das zu untermauern, stellen sie bei der Aktion am 25. September 2024 um 8.30 Uhr die Ergebnisse einer Umfrage vor. In den letzten Wochen vor den Sommerferien hatten sie ihre Kolleg*innen an den Schulen gefragt, was passieren würde, wenn Schulassistent*innen Dienst nach Vorschrift machen würden.

Das Ergebnis: 92 Prozent der Befragten sind der Meinung, dieses Verhalten würde eine zusätzliche Belastung für die Lehrkräfte und das restliche Schulpersonal darstellen, 84 Prozent sagen, dass die Schüler*innen dann kaum noch mit modernen Arbeitsmitteln arbeiten könnten.

„Der Erlass von 1994, als Schulassistent*innen überwiegend Kopierer und Overheadprojektoren beschafften und reparierten, ist veraltet. Im Zuge der Digitalisierung sind höherwertigere Aufgaben hinzugekommen, wie die Betreuung der iPads der Schüler*innen, das Einrichten der digitalen Tafeln oder die Administration der Schulverwaltungssysteme wie WebUntis und IServ“, sagt Lorenzo Poli, der sich bei der Gewerkschaft ver.di um die Schulassistent*innen kümmert. Die Schulträger, meistens die Kommunen, kämen erst dann zum Zug, wenn es weiter gehe, aber die Kümmerer vor Ort, die schnell und unkompliziert eingreifen könnten, das seien die Schulassistent*innen, sagt der Gewerkschaftssekretär weiter.

Isabel Rojas, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Niedersachsen fordert: „Diese anspruchsvolleren Aufgaben müssen sich nicht nur im Erlass wiederfinden, sondern auch im Geldbeutel. Es müssen nicht nur die Arbeitsinhalte der Schulassistent*innen aktualisiert werden, sondern auch ihre Bezahlung. Das Kultusministerium steht in der Pflicht, denn die Kolleg*innen verdienen mehr.“

 

Hintergrund:

Derzeit wird der Erlass im Kultusministerium überarbeitet. Bald soll der erste Entwurf vorgelegt werden und ab dem nächsten Schuljahr in Kraft treten. Die Schulassistent*innen und die Gewerkschaften ver.di und GEW begleiten aufmerksam den Prozess und wollen mit ihrer Aktion, ihren Forderungen und den laufenden Gesprächen mit dem Mitarbeitenden des Ministeriums Einfluss auf den neuen Erlass nehmen, damit endlich die Schulassistent*innen, wichtige Akteure der Digitalisierung an Schulen, ihre Arbeit aufgewertet sehen.

Rückfragen:

Dominik Kiesewalter (GEW), 0151/42564375

Tobias Morchner (ver.di), 0170/7812412

 

Pressekontakt

Tobias Morchner
Pressesprecher

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