Dem Land Niedersachsen stehen derzeit 157 Millionen Euro aus der sogenannten Ausgleichsabgebe zur Verfügung. Das geht aus dem aktuellen Haushaltsentwurf der rot-grünen Koalition hervor. Mit dem Geld sollen, laut Verordnung, Projekte zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben finanziert werden. Das passiert bislang kaum. Die Gewerkschaft ver.di fordert deshalb, das Geld in eine Ausbildungsinitiative für junge Menschen mit Behinderung und in ein Beschäftigungsprogramm für Menschen mit Behinderung zu investieren. „Wir fordern die Landesregierung auf, jetzt überzeugende Konzepte vorzulegen, wie diese Mittel zeitnah und zielgerichtet eingesetzt werden sollen“, sagt Andrea Wemheuer, Landesleiterin von ver.di in Niedersachsen und Bremen. Als Gewerkschaft sei man bereit, bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen beratend zur Verfügung zu stehen.
Um ihre Forderungen zu unterstreichen, treffen sich Gewerkschafter und Betroffene am 09. November 2023 um 11.45 Uhr mit Tanja Meyer, Rashmi Grashorn, Lena Nzume (Bündnis 90/Die Grünen), sowie Constantin Grosch und Julia Retzlaff (SPD) an der Treppe des Landtags zu einem kurzen Austausch am Rand der Landtagssitzung. Zur Berichterstattung sind Sie herzlich eingeladen.
Das Land Niedersachsen ist mit einer besonderen Problemlage konfrontiert: Als Arbeitgeber verfehlt das Land Jahr für Jahr die geforderte Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von fünf Prozent kontinuierlich. Dafür zahlt das Land Millionenbeträge als Ausgleichsabgabe. Gleichzeitig wächst das Problem des Fachkräftemangels auch beim Land weiter an. Das noch vorhandene Personal wird zusehends überlastet. Die von ver.di jetzt eingeforderten Maßnahmen helfen, beide Missstände zu beheben.
Das Ziel der Ausbildungsinitiative für junge Menschen mit Behinderung muss eine fördernde Arbeitsmarktpolitik sein. So kann verhindert werden, dass es eine typische „Laufbahnkarriere“ betroffener Menschen gibt, die von der Schule in die Werkstatt für behinderte Menschen führt und dort meist endet. „Das Land muss als Arbeitgeber, aber auch in Kooperation mit Gemeinden und Landkreisen, geeignete Schritte unternehmen und seine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber wahrnehmen“, sagt Wemheuer. Das Beschäftigungsprogramm für Menschen mit Behinderung soll im Zusammenhang mit der Digitalisierung der niedersächsischen Verwaltung stehen. „Die notwendige Digitalisierung der Verwaltung ist bestens geeignet, um ein Beschäftigungsprogramm für Menschen mit Behinderung zu initiieren“, sagt die ver.di-Landesleiterin. Eine Digitalisierung vorhandener Akten und die digitale Umsetzung des Eingangs schriftlicher Vorgänge muss zum Schwerpunkt der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erklärt werden.
Tobias Morchner
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