Tarifverträge sind Leistungen für unsere Mitglieder. ver.di-Mitglieder können die Tarifverträge unter Angabe von Name oder Mitgliedsnummer kostenlos bei ihrem Bezirk abfordern.
Was sind Tarifverträge?
Tarifverträge sind Akte kollektiver Selbstbestimmung. Die Gewerkschaftsmitglieder bestimmen über ihre eigenen Arbeitsbedingungen mit. Diese werden in Tarifverträgen beschrieben und festgelegt. Das Niveau der Bedingungen hängt ab von der Durchsetzungsfähigkeit und der Streit(k)fähigkeit der Gewerkschaft. Tarifverträge regeln -zumeist überbetrieblich - die Arbeitsbedingungen. Dazu zählt z. B. die Wochenarbeitszeit, die Urlaubsdauer, das Krankengeld, das Einkommen. Tarifverträge beschreiben immer Mindestbedingungen. Da nicht jedes Detail im Tarifvertrag geregelt werden kann, gibt es Klauseln, die für bestimmte Einzelheiten eine betriebliche Regelung möglich machen.
Wer schließt Tarifverträge ab?
Nach dem Tarifvertragsgesetz sind einerseits Gewerkschaften sowie andererseits Arbeitgeberverbände und einzelne Arbeitgeber legitimiert, Tarifverträge abzuschließen.
Was sind Gewerkschaften?
Gewerkschaften sind Arbeitnehmervereinigungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes mehreren Bedingungen entsprechen müssen: Sie müssen das Ziel haben, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu fördern, insbesondere durch Tarifverträge. Es müssen freiwillige Zusammenschlüsse sein, die demokratisch aufgebaut sind und nicht durch staatliche Vorgabe gebildet werden. Sie müssen „mächtig" - also fähig - sein, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben und sie müssen über eine dauerhafte und leistungsfähige Organisation verfügen. Wichtig hierbei ist: Je mehr Beschäftigte sich gewerkschaftlich organisieren, desto legitimierter sind die Forderungen und desto leichter können sie durchgesetzt werden.
Funktionen des Tarifvertrages
Wie wird verhandelt?
Am Anfang eines Tarifvertrages steht die betriebliche Diskussion der Mitglieder. Es folgt die Kontaktaufnahme mit der Gewerkschaft, falls diese nicht selbst zur Diskussion aufgerufen hat. Der Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberverband wird angeschrieben und eine Tarifkommission gewählt. Dem Arbeitgeber werden die Forderungen übermittelt oder auch schon ein Tariftext zugeleitet. Die Tarifkommission nimmt die Verhandlungen auf, gemeinsam mit den Vertreterinnen der Gewerkschaft.
Welche Grundlage haben Tarifverträge?
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien über die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Die Tarifvertragsparteien, also ein Arbeitgeber bzw. eine Vereinigung von Arbeitgebern einerseits und eine Gewerkschaft andererseits, gestalten die Inhalte eines Tarifvertrages frei und ohne staatliche Intervention (Tarifautonomie gemäß Art. 9 des Grundgesetzes, Tarifvertragsgesetz), wobei geltende Gesetze zu beachten sind.
Wie wirkt ein Tarifvertrag?
Tarifverträge regeln überbetrieblich die Arbeitsbedingungen und schreiben Mindeststandards fest. Sie helfen so, die strukturelle Unterlegenheit des einzelnen Arbeitnehmers gegenüber dem einzelnen Arbeitgeber zu reduzieren. Ein Tarifvertrag besteht aus zwei Teilen: der normative Teil enthält Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der schuldrechtliche Teil regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragspartner untereinander, wie die Laufzeit und Kündigung des Tarifvertrages. Die im normativen Teil festgelegten Rechtsnormen begründen Rechtsansprüche für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Sie gelten unmittelbar und zwingend, sie wirken bei Verbandsaustritt oder Kündigung normativ fort. Der schuldrechtliche Teil begründet keine Rechte für die Mitglieder, sondern nur für die Tarifvertragsparteien selbst, er endet ohne Nachwirkung bei Verbandsaustritt und Kündigung.
Wie sind Tarifverträge strukturiert?
Tarifverträge werden für unterschiedliche Branchen abgeschlossen, beispielsweise den Öffentlichen Dienst, die Weiterbildungsbranche oder den Garten- und Landschaftsbau. Manche Firmen schließen als einzelner Arbeitgeber sog. Haustarifverträge mit der zuständigen Gewerkschaft ab (und nicht mit dem Betriebsrat!).
Tarifverträge werden unterschieden in Manteltarifverträge (Rahmenbedingungen, meist mehrjährige Laufzeit), Entgelt-Tarifverträge (Bezahlung, meist ein/zweijährige Laufzeit) und spezielle Tarifverträge (z. B. Altersteilzeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Beschäftigungssicherung).
Wer hat Anspruch auf tarifliche Leistungen?
Ein Rechtsanspruch auf tarifliche Bedingungen besteht für Tarifvertragsparteien. Der Arbeitnehmer muss Mitglied der Gewerkschaft sein, der Arbeitgeber Mitglied des Arbeitgeberverbandes (oder selbst den Tarifvertrag abgeschlossen haben). Nur dann liegt beiderseitige Tarifgebundenheit vor. Deshalb gelten Tarifverträge nicht zwingend.
Jeder Tarifvertrag hat einen räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich. Der Tarif gilt nur, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter diesen Geltungsbereich fallen. Die Rechtsnormen des Tarifvertrages gelten dann unmittelbar und zwingend für das Arbeitsverhältnis. Es bedarf keiner weiteren besonderen Vereinbarung. Die Tarifverträge sind Mindestbedingungen. (selbst einvernehmliche) Änderungen zum Nachteil des Gewerkschaftsmitgliedes sind rechtsunwirksam. Nur Verbesserungen sind zulässig.
Tarifbindung per Arbeitsvertrag?
Eine Tarifbindung entsteht deshalb nicht durch Bezugnahme auf Tarifverträge im Arbeitsvertrag. In diesem Fall werden die Tarifbedingungen lediglich Inhalt des individuellen Arbeitsvertrages. Dieser kann jederzeit durch Einvernehmen oder Änderungskündigung geändert werden. Arbeitgeber verwenden die arbeitsvertragliche Bezugnahme, um Unruhe im Betrieb durch unterschiedliche Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und Unorganisierten zu vermeiden und den gewerkschaftlichen Organisationsgrad niedrig zu halten.
FAZIT: Wer sicher gehen will, sollte ver.di-Mitglied werden.
Wie lange gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag kann beendet werden durch Kündigung, durch Zeitablauf bei befristeten Tarifverträgen, bei denen Nachwirkung ausgeschlossen wurde und durch einvernehmliche Aufhebung. Auch wenn ein Unternehmen aus dem Geltungsbereich des Vertrages herausfällt oder eine Tarifpartei wegfällt, endet der Tarifvertrag. Ein gekündigter Tarifvertrag ist jedoch nicht das Ende der Tarifwirkung: „Nach Ablauf des Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden", heißt es im Tarifvertragsgesetz. Diese Nachwirkung bedeutet, dass der Tarifvertrag für Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Vertragsablaufs beschäftigt und organisiert waren, weiterhin normativ gültig bleibt. Allerdings können die Tarifvertragsparteien auch eine Nachwirkung ausschließen. Es gibt dann keine Ansprüche mehr.
Vorteile des Tarifvertrages
Bereits ein einfacher Vergleich der gesetzlichen Normen mit den grundsätzlichen Bestimmungen von Tarifverträgen macht deutlich, dass die Gewerkschaften in vielen Fällen und Branchen für die Beschäftigten Arbeitsbedingungen durchgesetzt haben, die weit günstiger als die gesetzlichen Normen sind.
Die nachfolgende Übersicht vergleicht ausgewählte Positionen anhand durchschnittlicher Angaben aus verschiedenen Tarifverträgen:
Gesetz | Tarifvertrag | |
---|---|---|
Arbeitszeit | 48 Stunden | 35 bis 40 Stunden |
Urlaub | vier Wochen | sechs Wochen |
Zusätzliches Urlaubsgeld | 0,00 Euro | 250 Euro |
Sonderzahlung/ Weihnachtsgeld | 0,00 Euro | 30 bis 100 % |
Lohn/Gehalt | nicht geregelt | verbindliche Ansprüche |
Höhe der Lohnfortzahlung bei Krankheit | 100 % | 100 % |
Höhe der Krankenbezüge u. Dauer der Krankenbezügezahlung | 70 % des letzten Bruttoeinkommens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren | 100 % für sechs Wochen, danafch Zuschuss für 26 Wochen |
Damit stehen Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen ohne Tarifvertrag deutlich schlechter da. Für sie gelten nur die gesetzlichen Mindestansprüche.
Wie viel Wert ist die Arbeit?
Während die allgemeinen Arbeitsbedingungen zumindest durch Gesetze und ergänzende Regelungen festgelegt sind, gibt es für tariflose Betriebe keine Gesetze, aus denen sich halbwegs klar die möglichen Lohnhöhen ableiten lassen. Die Rechtsprechung hat zwar Aussagen darüber getroffen, welche Lohnhöhen als sittenwidrig einzustufen und deshalb verboten sind, aber wenn der dafür notwendige Vergleichsmaßstab (die übliche Bezahlung) nicht bekannt ist oder nicht beschrieben werden kann, hilft dies nicht weiter. Der Arbeitgeber, der in tariflosen Betrieben das Einkommen in jedem Einzelfall mit seinen Beschäftigten vereinbaren kann, hat die besseren Karten. Er sitzt immer am längeren Hebel.
Betriebs/Personalrat als Tarifpartner?
Wenn Beschäftigte Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche haben, dann können sie sich an ihre gesetzliche Interessenvertretung, den Betriebs- oder Personalrat wenden, wenn ein solcher besteht.
Aber: Diese Gremien können keine Verträge über Sachverhalte abschließen, die den Tarifvertragsparteien vorbehalten sind. Und dazu zählt auch die Festlegung des Einkommens. Dies ist gesetzlich ausgeschlossen, um der Tarifautonomie entsprechend den Regelungen des Grundgesetzes zu genügen. Da betriebliche Gremien zudem immer auch dem Betrieb verpflichtet sind, würde eine nicht lösbare Interessen-Kollision entstehen, die ja gerade deshalb ausgeschlossen ist.
Tarifvertrag? Nur mit Gewerkschaft.
Damit bleibt als unabhängige und durchsetzungsfähige Organisation die Gewerkschaft übrig, die Tarifverträge abschließen kann. Lohn-Tarifverträge schaffen Sicherheit und Klarheit. Sie führen zu Planungssicherheit für alle Beteiligten, sorgen aufgrund ihrer Transparenz und Bekanntheit für Ruhe im Betrieb und lassen sich durch gewerkschaftliche Aktionen und Verhandlungen in der Regel auch kontinuierlich verbessern; auch wenn dies in der heutigen Zeit mit den bekannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen immer schwieriger wird.
Der nachfolgende Vergleich macht noch einmal deutlich, dass nur Gemeinsamkeit zu Verbesserungen bei den Arbeits- und Einkommensbedingungen führen kann.
Einzelarbeitsvertrag | Betriebsvereinbarung | Tarifvertrag |
einzelne Arbeitnehmer werden gegeneinander ausgespielt | gemeinsame In- teressendurch- setzung | Einschränkung der Konkurrenz |
Einzelarbeitsvertrag | Betriebsvereinbarung | Tarifvertrag |
Arbeitsverweigerung zwecklos | Betriebsrat/ Personalrat: Friedenspflicht | gemeinsame Aktionen, Streik als Kampfmittel |
Einzelarbeitsvertrag | Betriebsvereinbarung | Tarifvertrag |
keine Möglichkeit, Verbesserungen durchzusetzen | begrenzte Möglichkeiten der Mitbestimmung | bessere Durchsetz- ungsmöglichkeiten, z. B. bei Entgelt, Arbeitszeit u. Urlaub |
Einzelarbeitsvertrag | Betriebsvereinbarung | Tarifvertrag |
kann vom Unter- nehmen jederzeit gekündigt werden, keine Nachwirkung | Nachwirkung nur in bestimmten Fällen (nicht bei den wichtigsten Dingen) | Nachwirkung - Tarifvertrag gilt so lange, bis ein neuer abgeschlossen ist |
FAZIT: Wer gute Arbeits- und Einkommensbedingungen für wichtig hält, gehört in die Gewerkschaft. Mehr Mitglieder heißt auf jeden Fall: Die Chancen erhöhen, bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen auch durchsetzen zu können.