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08.02.2022, 16:30digital

Online: Infoveranstaltung für betriebliche Interessenvertretungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach IfSG (Infektionsschutzgesetz)

Das sollten ver.di-Mitglieder unbedingt wissen!
Termin
Das sollten ver.di-Mitglieder unbedingt wissen!


Nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat über die Impfnachweispflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten, in der Behindertenhilfe und anderen Gesundheitseinrichtungen stellen sich für die betrieblichen Interessenvertretungen viele Fragen. Die Regelung hat dabei nicht nur Auswirkungen auf das bereits in der Einrichtung beschäftigte Personal, sondern auch auf externe, in der Einrichtung tätige Personen und neu einzustellende Kolleg*innen.

Beschäftigte von Gesundheitseinrichtungen und -diensten müssen bis zum 15. März 2022 einen Nachweis erbringen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind oder eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht. Liegt dieser nicht vor, kann das örtliche Gesundheitsamt die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung untersagen. Wollen Menschen ohne einen solchen Nachweis ab dem 16. März 2022 in einer der genannten Einrichtungen tätig werden, dürfen diese vom Arbeitgeber nicht beschäftigt werden.

Um Fragen im Zusammenhang mit euren Aufgaben als betrieblicher Interessenvertretung zu klären, bieten wir online eine „Infoveranstaltung für betriebliche Interessenvertretungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach IfSG (Infektionsschutzgesetz)“ an. Ihr könnt zwischen zwei Terminen wählen. Inhaltlich sind beide Veranstaltungen identisch.

  • Zielgruppe: Betriebs- und Personalräte, sowie Mitarbeitervertretungen und Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten, der Behindertenhilfe und anderen Gesundheitseinrichtungen.
  • Format: Online-Infoveranstaltung über Microsoft Teams
  • Termine zum Vormerken im Kalender:
    • Mittwoch, 02.02.2022 von 16:00 – 18:00 Uhr
    • Donnerstag, 08.02.2022 von 16:30 – 18:30 Uhr
  • Referent*in: Doreen Lindner (Ass. iur.)
  • Anmeldungsverfahren: Die Anmeldemöglichkeiten, werden auf der Veranstaltungsseite verlinkt. Dort könnt ihr euch dann zu dem von euch gewünschten Termin anmelden. Danach wird euch ein Zugangslink für die Veranstaltung zugesandt. Der Link zur Themenseite: https://verdi-bub.de/seminar/4341 .
  • Kosten: Es entstehen euch keine Kosten für die Teilnahme an der Veranstaltung, diese übernimmt ver.di.

Du findest es gut, dass dieses Angebot für betriebliche Interessenvertretungen gemacht wird und bist noch kein Gewerkschaftsmitglied? Dann nichts wie mitgliedwerden.verdi.de!

Zu weiteren Fragen, die uns aktuell gehäuft erreichen:

  • Kolleg*innen, die sich bereits zu den Veranstaltungen am 27./28.01. angemeldet haben und einen Zugangslink für die Veranstaltung bekommen haben, können wie geplant am Donnerstag/Freitag an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen.
  • Kolleg*innen, die sich am Freitag noch über die Website auf die Warteliste setzen lassen konnten, erhalten von ver.di b+b eine Mail mit der Information über die neuen Termine und die Anmeldemöglichkeit, sobald diese online ist. Sie werden weder automatisch auf die neuen Termine gebucht, noch können sie bei der Anmeldung bevorzugt behandelt werden. Wir bitten euch um eine erneute Anmeldung an den neu zur Verfügung gestellten Terminen.

Nachdem die ersten beiden Termine innerhalb kürzester Zeit restlos ausgebucht waren, bitten wir euch darum maximal 2 Personen pro Gremium zu diesen Veranstaltungen anzumelden! Nur so ist es uns möglich, möglichst vielen Interessenvertretungen eine Teilnahme zu ermöglichen. Wir informieren euch, sobald eine Anmeldung möglich ist und bitten euch von Nachfragen per Mail oder Anruf, sowohl bei den ver.di Kontakten, als auch bei ver.di b+b abzusehen. Wir können auf diesen Wegen auch keine etwaigen „Reservierungen“ annehmen.