Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein neuesPolizeigesetz (NPOG = Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz)vorgelegt. Laut SPD und CDU soll damit eigentlich vor allem den islamistischen Terror bekämpft werden. Mit vielen der geplanten Maßnahmen gehen sie aber weit über das Ziel hinaus. Bürgerinnen und Bürger werden in ihren Rechten beschnitten.
ver.di hatte frühzeitig die Gelegenheit, gegenüber der Landesregierung zu dem neuen Gesetz Stellung zu nehmen – und hat rasch Bedenken angemeldet. Denn: Geht es nach dem Willen der Landesregierung, reicht in Zukunft der bloße Verdacht, um viele Bürgerrechte einzuschränken. Dabei ist für viele der neuen Entscheidungen noch nicht einmal eine Richterentscheidung erforderlich, die Befugnisse der Polizei sollen erheblich ausgeweitet werden.
Mit dem Gesetz sollte eigentlich mehr Klarheit geschaffen werden, an vielen Stellen ist das Gegenteil der Fall. Gerade die Erweiterung der Gefahrenabwehr auf den Begriff der drohenden Gefahr macht es unkonkret und damit kaum kalkulierbar. Dieses Gesetz unterläuft die Gewaltenteilung und gibt der Polizei Aufgaben und Rechte, die eigentlich nur ein Richter haben dürfte. Die dadurch entstehenden Eingriffe in Grundrechte sind unverhältnismäßig, zumal viele präventiv möglich sein sollen, ohne hinreichenden konkreten Verdacht.
Das kann auch uns Gewerkschaften treffen, weil wir uns oft mit demokratischem Protest für Verbesserungen in vielen Bereichen einsetzen. Zahlreiche Vereine, Verbände, Organisationen und Expert*innen haben wie ver.di eine kritische Haltung. Sogar der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtag, also die Fachjurist*innen der Landesregierung, sind klar gegen dieses Gesetz. Das scheint CDU und SPD egal zu sein.
Sie wollen „ihr“ Gesetz unbedingt durchpauken. Bislang planen sie, verspätet im neuen Jahr ein nur an wenigen Stellen und minimal überarbeitetes Gesetz einzubringen. In seiner jetzigen Fassung ist der Gesetzentwurf unverhältnismäßig.
Wir – und zahlreiche Expert*innen – halten ihn für grundrechtswidrig.
Deshalb sind wir gegen dieses Gesetz!
Wir unterstützen weiterhin die Proteste gegen den Gesetzentwurf, und wir rufen zur Teilnahme an den Protesten gegen das Gesetz auf.
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