Nach gescheiterter Kündigung kehrt ver.di-Betriebsrätin auf ihren Arbeitsplatz bei Madsack zurück
Hannover, 29. Juli 2019
Nach fristloser Kündigung und gewonnenem Arbeitsgerichtsprozess arbeitet die Betriebsrätin Beate S. seit Anfang Juli wieder in der zum Madsack-Konzern gehörenden MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft. Der letzte Versuch des MDG-Geschäftsführers, die Bilanzbuchhalterin (57) nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit mit 100.000 Euro Abfindung loszuwerden, war erfolglos“, freut sich Annette Rose, Sprecherin der zu ver.di gehörenden Deutschen Journalist*innen Union. Beate S., die von ver.di unterstützt wurde, hat das Geld abgelehnt.
Nach gesetzlichen Abzügen wäre nur die Hälfte übriggeblieben, deshalb rieten Arbeitsagentur und Anwalt dringend von einem Aufhebungsvertrag ab. „Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“, sagt ihr Anwalt Walter Lübking. Trotz ihrer Qualifikation würde sie nach Einschätzung der Arbeitsagentur wegen ihres Alters nichts Gleichwertiges finden.
Mehr als 100 000 Euro wollte der Konzern offenbar nicht ausgeben, um den MDG-Geschäftsführer zu stützen. Er hatte Beate S. Anfang 2018 fristlos gefeuert und ihr vorgeworfen, sie habe 3,60 Euro Porto für drei Werbebriefen zur Betriebsratswahl erschlichen, die mit der hauseigenen City-Post befördert wurden.
Mit diesem strafrechtlichen Kündigungs-Konstrukt scheiterte das Unternehmen in drei Arbeitsgerichtsinstanzen. Ende März hatte das Bundesarbeitsgericht beschlossen, den Fall nicht zur Entscheidung anzunehmen, da das von Madsack angegriffene Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) fehlerfrei sei. Die LAG-Richter hatten wie zuvor schon das Arbeitsgericht entschieden, Beate S. habe die Briefe nicht im Privatinteresse in die Madsack-Hauspost gegeben. Sie habe vielmehr im Interesse der bevorstehenden Betriebsratswahl und auf Beschluss ihrer Wahllisten-Mitglieder gehandelt. Eine fristlose Kündigung nach 30 Jahren im Betrieb sei deshalb nicht gerechtfertigt.
Der eigentliche Hintergrund der Kündigung waren jahrelange Auseinandersetzungen um die Betriebsratstätigkeit von S. und die Tatsache, dass die Bilanzbuchhalterin der Prüfungskommission der Industrie- und Handelskammer angehört und dafür acht bis neun Tage pro Jahr freigestellt werden muss.
Anfang Mai hatte ver.di mit einem Flugblatt darauf aufmerksam gemacht, dass S. die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz verweigert werde. Der MDG-Geschäftsführer hatte trotz juristischer Bruchlandung versucht, einen Aufhebungsvertrag auszuhandeln. An einem Freitagabend Ende April rief er S. zuhause an und versuchte sie ohne Anwaltsbeistand zu einem Auflösungsvertrag zu bewegen. Als S. dies Ansinnen ablehnte, verfügte er ihre „Freistellung“ gegen Anrechnung von Urlaubszeiten.
Vor dem Landesarbeitsgericht hatte der MDG-Anwalt noch ein Budget von 150.000 Euro signalisiert, mit Altersversorgung. Davon war nach Angaben von Walter Lübking, Anwalt von S., jetzt nicht mehr die Rede. Angeboten wurde eine Vertragsauflösung zum Jahresende gegen 100.000 Euro brutto Abfindung. Davon riet selbst die Arbeitsagentur dringend ab, weil nach den gesetzlichen Abzügen nur die Hälfte übrig geblieben wäre. Trotz ihrer Qualifikation - sie ist erneut bis 2024 in die IHK-Prüfungskommission berufen worden – würde die Bilanzbuchhalterin nach Einschätzung der Arbeitsagentur wegen ihres Alters keinen gleichwertigen Arbeitsplatz mehr finden.
Ende Juni legte der Madsack-Konzern, der das Bestreben des MDG-Geschäftsführers bis dahin mitgetragen hatte, den Schalter um und ließ über den MDG-Anwalt zum Arbeitsantritt am 5. Juli laden.
Beate S. wurde von einem neuen Geschäftsführer in Empfang genommen, erhielt ihren früheren Büroraum und ihr Aufgabengebiet zurück. Laut Anwalt Lübking wurde sie freundlich behandelt, Absprachen seien konstruktiv verlaufen. Die Freistellung für ihren Einsatz in der IHK-Prüfungskommission soll sie künftig mit dem neuen Vorgesetzten absprechen.
Annette Rose
Sprecherin Deutsche Journalistinnen- und- Journalistenunion (dju) in ver.di Niedersachsen-Bremen
Peter Dinkloh
Gewerkschaftssekretär
ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesbezirk Niedersachsen-Bremen